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Urkanton

Urkanton

Die Urkantone, auch genannt Waldstätte, sind die drei ersten Kantone der Eidgenossenschaft, Uri, Schwyz und Unterwalden. Als Datum ihres Zusammenschlusses gilt das Unterzeichnungsdatum des Bundesbriefes, der 1. August 1291. Es bestand jedoch zwischen den Urkantonen ein allmählich aufgebautes Geflecht von Bündnissen und gegenseitigen Hilfeleistungen, ohne dass ein einzelnes Ereignis, welches als eigentliche Gründung der Schweiz bezeichnet werden könnte, besonders hervorsticht. Aus diesem Bund entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte durch weitere Bündnisse und teilweise auch durch kriegerische Expansion die Schweiz in ihrem heutigen Umfang. Siehe auch: Geschichte der Schweiz, Rütli-Schwur, Zentralschweiz Kategorie:Schweizerische Geschichte als:Urkanton

Kanton (Schweiz)

Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Politisches System

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern. Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass ist jedoch, wie so oft in der Schweiz, von Kanton zu Kanton verschieden. In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt. Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz

Geschichte

Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona. Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen) einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.

Anzahl und Reihenfolge

Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben. Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden (bis zur Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde diese Unterscheidung noch vorgenommen). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen. Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.

Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten

In Klammern jeweils der Rang. Bemerkungen: 1 Stand: 31. Dezember 2004, [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/bevoelkerung/uebersicht/blank/analysen__berichte/result.html Bundesamt für Statistik], 2 km², 3 Einwohner pro km², Stand 2000 4 Sitz der Regierung und des Parlaments, Sitz der Justiz ist Trogen. 5 Stand: 1. Januar 2005. 8 bis hierher: Die Acht Alten Orte, 13 bis hierher: Die Dreizehn Alten Orte Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie werden u.a. bei den Kfz-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).

Kantonsnamen in anderen Sprachen

Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen Bemerkungen: 1Schweizer Landessprache, 2Wenn es sich von der Sprache oder der Schrift des Hauptortes unterscheidet

Ehemalige Kantone


- Ausserschwyz
- Baden
- Bellinzona
- Fricktal
- Innerschwyz
- Linth
- Lugano
- Oberland
- Säntis
- Waldstätten

Siehe auch

Föderalismus in der Schweiz, Liste der Städte in der Schweiz, Liste der Gemeinden der Schweiz (nach Kantonen und Alphabet), Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz

Weblinks


- [http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index.html Schweizer Kantone im Internet]
- [http://www.eye.ch/swissgen/kanton-m.htm Informationen über Schweizer Kantone] - viersprachig ! Kategorie:Liste (Geographie) Kategorie:Politik (Schweiz) Kategorie:Schweiz als:Kanton (Schweiz) ja:スイスの地方行政区画 ko:스위스의 주 simple:Canton

Kanton Uri

Der Kanton Uri ist ein Kanton in der Zentralschweiz.

Geographie

Der Kanton Uri liegt in der Zentralschweiz zwischen dem Vierwaldstättersee im Norden und dem Gotthard im Süden. Uri ist einer der drei Urkantone (Gründungsmitglieder) der Eidgenossenschaft. Die anderen beiden sind: Schwyz und Unterwalden. Uri grenzt an die Kantone Graubünden (SO), Tessin (S), Wallis (SW), Bern (W), Obwalden (W), Nidwalden (W), Schwyz (N) und Glarus (NO). Verwaltungstechnisch gliedert er sich in 20 Gemeinden. Amtssprache ist Deutsch. Der Fläche nach rangiert der Kanton auf Platz 11, der Einwohnerzahl nach auf Platz 23 unter den insgesamt 26 Schweizer Kantonen. Deutsch

Bevölkerung

Sprachen

Die im Kanton Uri gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Höchstalemannischen an.

Religionen - Konfessionen

Es dominiert nach wie vor die römisch-katholische Konfession. Öffentlichrechtlich anerkannt ist heute aber auch die evangelisch-reformierte Konfession.

Verfassung und Politik

Die [http://www.ur.ch/rechtsbuch/1-1101.pdf Kantonsverfassung] datiert von 1984 (mit Änderungen).

Legislative

Gesetzgebende Behörde ist der Landrat, der vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt wird und 64 Mitglieder umfasst.
Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung. Gegen Landratsverordnungen können 300 Wahlberechtigte das Referendum ergreifen und sie somit der Volksabstimmung zuführen. Mittels Volksinitiative können 300 Wahlberechtigte auch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen vorschlagen, welche darauf der Volksabstimmung zu unterbreiten sind. Mittels Volksinitiative kann auch die Abberufung einer Behörde verlangt werden.
Im Folgenden die Sitzzahl nach den Wahlen von 2004 (in Klammer die Resultate von 2000 und 1996)
- CVP: 29 (30 - 37) Mitglieder
- FDP: 14 (20 - 19) Mitglieder
- SP und Grüne: 10 (10 - 8) Mitglieder
- SVP: 9 (4 - 0) Mitglieder Bundesversammlung: Uri entsendet wie jeder Vollkanton zwei Abgeordnete in den Ständerat und aufgrund seiner Einwohnerzahl einen Vertreter in den Nationalrat.

Exekutive

Vollziehende Behörde ist der sieben Mitglieder zählende Regierungsrat, der direkt vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht für vier Jahre gewählt wird. Der/die Vorsitzende heisst Landammann, sein/e Stellvertreter/in Landesstatthalter und wird jeweils auf zwei Jahre gewählt.
Dem Regierungsrat gehören aktuell an:
- Josef Arnold (CVP) (Landammann) Bildungs- und Kulturdirektion
- Markus Stadler (parteilos) (Landesstatthalter) Finanzdirektion
- Isidor Baumann (CVP) Volkswirtschaftsdirektion
- Heidi Z'graggen (CVP) Justizdirektion
- Josef Dittli (FDP) Sicherheitsdirektion
- Markus Züst (SP) Baudirektion
- Stefan Fryberg (FDP) Gesundheits-/Sozial- und Umweltdirektion Die aktuelle Legislatur begann am 1. Juni 2004 und endet am 31. Mai 2008.

Judikative

Uri hat ein Obergericht für den ganzen Kanton, diesem untergeordnet zwei Landgerichte (für das Reusstal und das Urserntal). Ferner kennt es Spezialgerichte wie das Versicherungsgericht und das Jugendgericht, neuerdings auch ein Verwaltungsgericht.

Parteiensystem

Gemeinden

Uri kennt Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden und Korporationsbürgergemeinden. Die Einwohnergemeinde ist die Trägerin der lokalen Selbstverwaltung. Die Korporationen sind in der Korporation Uri und in der Korporation Ursern organisiert. Die Korporationen sind die grössten Landeigentümer des Kantons.
Für die Einwohnergemeinden siehe auch: Gemeinden des Kantons Uri

Wirtschaft

Am schweizerischen Volkseinkommen ist Uri zu 0.4% beteiligt, seine Finanzkraft liegt nur etwa bei zwei Dritteln des Schweizer Durchschnitts. Da der Kanton Uri hohe Kosten für die Infrastruktur (Autobahn, Gotthardtunnel, fünf Passstrassen, usw.) tragen muss, ist er auf die finanzielle Unterstützung anderer Kantone angewiesen, welche diese Kosten teilweise mitfinanzieren. Trotzdem weist der Kanton Uri im schweizerischen Durchschnitt eine der grössten Steuerbelastungen aus. Im Jahr 2004 lag der Steuerfuss bei 105%. Ab 2005 wird der Steuerfuss, dank einer Sonderausschüttung der Urner Kantonalbank auf 100% gesenkt. Dies soll sich ab 2008 ändern, wenn der NFA (kurz für: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung) eingeführt werden soll. Dann soll der Steuerfuss auch ohne Sonderausschüttung auf diesem Niveau dauerhaft gehalten werden können.

Tourismus

Uri erlebt einen eher sanften Tourismus, da die Infrastrukturen für Massentouristen weitgehend fehlen. Mit Andermatt, der Heimat des Olympiasiegers und Weltmeisters Bernhard Russi, kennt der Kanton Uri aber einen Skiort der ersten Stunde. Das Urserental mit Andermatt, Hospental und Realp gilt als eigentliches Skisportparadies für Familien, Ski- und Snowboardfreaks. Zur Sommerszeit ist der Kanton Uri ein Paradies für Bikerinnen und Biker sowie für Wanderfreunde, Alpinistinnen und Alpinisten.

Verkehr

Der Verkehr ist seit Jahrhunderten ein treuer, wenn auch nicht immer gern gesehener, Begleiter des Kantons Uri. Der Gotthardpass als kürzester Nord-Süd-Übergang der Alpen hat seit Jahrhunderten eine grosse Anziehungskraft auf die Menschen dies- und jenseits des Alpenbogens ausgeübt. 1882 wurde der Gotthard-Eisenbahntunnel eröffnet. 1980 folgte der Gotthard-Autobahntunnel. Derzeit wird die grösste Flachbahn der Gegenwart gebaut, die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Neat). Mit rund 57 Kilometern wird am längsten Eisenbahntunnel der Welt bis 2015 gebaut, ehe die Flachbahn durch die Alpen eröffnet werden kann. Seit 2002 wird von Amsteg aus mittels eines Zwischenangriffs Richtung Süden gebohrt, 2005 wurde mit den Arbeiten für den letzten Abschnitt zwischen Erstfeld und Amsteg begonnen, welcher das Tunnel-Nordportal sowie eine Verzweigung im Berginnern für die allfällige Bergvariante, einer Verlängerung des Tunnels Richtung Norden bis nach Altdorf zur Schonung der bevölkerungsdichten Gegend, beinhaltet.

Bildung

Geschichte

Siehe Geschichte des Kantons Uri.

Städte und Orte

Im Kanton Uri gibt es keine Städte (Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern). Die gesamte "ständige Wohnbevölkerung" beträgt am Jahresende 2004 35'121 Einwohner. Nachfolgend aufgelistet sind Gemeinden über 1000 Einwohner: Geschichte des Kantons Uri
- Altdorf (UR), 8'635 (2004) resp. 8'648 (2002)Einwohner
- Schattdorf, 4'821 (2004) resp. 4'883 Einwohner (2002)
- Bürglen (UR), 3'968 (2004) resp. 3'979 (2002) Einwohner
- Erstfeld, 3'789 (2004) resp. 3'872 (2002) Einwohner
- Silenen, 2'246 (2004) resp. 2'180 (2002)Einwohner
- Flüelen, 1'839 (2004) resp. 1'834 (2002) Einwohner
- Seedorf (UR), 1'585 (2004) resp. 1'525 (2002) Einwohner
- Attinghausen, 1'535 (2004) resp. 1'509 (2002) Einwohner
- Andermatt, 1'306 (2004) resp. 1'312 (2002) Einwohner siehe auch: Gemeinden des Kantons Uri

Bezirke mit Hauptort

Der Kanton Uri ist nicht in Bezirke aufgeteilt.

Bilder

Image:Tell vorm Hut.jpg

Weblinks


- [http://www.ur.ch/ Offizielle Website]
- [http://www.bfs.admin.ch/content/bfs/portal/de/index/regionen/regionalportraets/uri/blank/kennzahlen.html Offizielle Statistik]
- [http://www.neatindenberg.ch/ Website des Urner Komitees 'NEAT in den Berg'] Uri ! als:Kanton Uri

Unterwalden

Unterwalden gehört zu den drei Gründungskantonen (Uri, Schwyz, Unterwalden), die 1291 auf der Rütliwiese die Eidgenossenschaft gründeten (Rütlischwur). Unterwalden ist der Sammelbegriff für die beiden Halbkantone Obwalden und Nidwalden die seit jeher (bereits vor 1291) in die Gebiete ob und nid dem Wald unterteilt sind. Kategorie:Kanton (Schweiz) Kategorie:Unterwalden (Kanton) als:Kanton Unterwalden

Bundesbrief von 1291

Der Bundesbrief, datiert von Anfang August 1291, gilt als mythische Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dieser Bund wurde von den Gebieten Uri, Schwyz und Unterwalden aufgestellt, womit diese nach dem Mythos die ersten drei Kantone der Schweiz bildeten. Er ist erhalten und im Bundesbriefmuseum in der Gemeinde Schwyz ausgestellt. Der Bundesbrief liegt als Pergamentblatt im Format 320 x 200 mm vor und umfasst 17 Zeilen. Pergament Es wird oft übersehen, dass nur Nidwalden, nicht aber Obwalden im Text erwähnt wird. Die Urkunde ist aber mit dem Siegel von Unterwalden versehen, welches sowohl für Nidwalden als auch für Obwalden galt. Es könnte sein, dass Obwalden zu einem späteren Datum diesem Bund beitrat. Ebenfalls weniger bekannt ist, dass die Urkunde kein genaues Datum trägt: sie sei "Anfangs August" 1291 verfasst worden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass dies gerade am 1. August gewesen sein muss. Auch ist hervorzuheben, dass der Bundesbrief nicht die Gründung eines Verteidigungsbündnisses darstellt, sondern sie ist eher ein Rechtsdokument, das die damals herrschenden Strukturen zementieren sollte (nur 2 von 7 Absätzen sind für den Beistand im Kriegsfall relevant). Dafür spricht auch, dass die damaligen habsburgischen Herrscher die Orte der alten Eidgenossen eher in Ruhe liessen; Habsburgische Befestigungsanlagen sind in der Innerschweiz nicht bekannt. Erst im 19. Jahrhundert, insbesondere beim 600-jährigen Jubiläum 1891, schenkte man diesem Bundesbrief die Beachtung, die er heute geniesst. Zuvor wurde als Gründung der Schweiz meist der Bund von Brunnen angesehen, welcher am 9. Dezember 1315 nach der Schlacht bei Morgarten geschlossen wurde. Für den Rütli-Schwur existiert auch das überlieferte Datum 8. November 1307. Zudem wird im Bundesbrief von 1291 auf ein früheres Abkommen Bezug genommen, dessen Text jedoch nicht erhalten geblieben ist. Somit kann man die Gründung nicht auf ein einzelnes Ereignis (die Unterzeichnung des Bundesbriefes) reduzieren, sondern muss sie als lange andauernden geschichtlichen Prozess verstehen. Bis 1966 erachtete man den Bundesbrief als echt und Erneuerung eines früheren Schreibens. Viele weisen nach 1966 dann darauf hin, dass der Bundesbrief mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fälschung aus dem 14. Jahrhundert oder um 1400 darstellt, wie sie im Mittelalter gang und gäbe waren.Kritiker dieser Haltung betonen hingegen, man habe das Alter des Bundesbriefes mit der C14-Methode mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Prozent auf den Zeitraum zwischen 1252 und 1312 festlegen können [http://www.educeth.ch/physik/leitprog/radio/docs/radio.pdf]. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch die Zuverlässigkeit der Radiometrie teilweise umstritten ist und letztlich nur über das Alter des verwendeten Pergamentpapiers, nicht aber über dessen Inhalt Auskunft geben kann. Unbestritten ist hingegen, dass der Bundesbrief im Kontext von unzähligen anderen Landfrieden der damaligen Zeit gesehen werden muss und sich keine direkte Verbindung zum modernen Schweizer Bundesstaat von 1848 herleiten lässt.

Siehe auch


- Geschichte der Schweiz
- Rütli-Schwur
- Urkanton Kategorie:Schweizerische Geschichte Kategorie:1291 als:Bundesbrief

1. August

Der 1. August ist der 213. Tag des Gregorianischen Kalenders (der 214. in Schaltjahren) - somit bleiben 152 Tage bis zum Jahresende.

Ereignisse


- 527 - Justinian I. wird byzantinischer Kaiser.
- 762 - Kalif al-Mansur erhebt Bagdad zur Hauptstadt des Kalifats.
- 1291 - Mythos: Gründung der Schweiz (Rütli-Schwur, Nationalfeiertag).
- 1619 - Die ersten Sklaven kommen in Jamestown (Virginia) an.
- 1664 - Graf Raimund von Montecuccoli besiegt in der Schlacht bei Mogersdorf ein türkisches Heer unter Achmed Köprülü.
- 1714 - Kurfürst Georg Ludwig von Hannover wird britischer König (Georg I.).
- 1834 - Großbritannien entläßt die Sklaven in die Freiheit.
- 1838 - Krönung von Königin Viktoria I. von England.
- 1844 - Eröffnung des Berliner Zoos - der erste Zoo Deutschlands (der 9. in Europa).
- 1855 - Erstbesteigung der Dufourspitze, des höchsten Bergs der Schweiz, durch eine Seilschaft unter der Leitung von Charles Hudson.
- 1914 - Das Deutsche Reich erklärt Russland den Krieg.
- 1919 - Ende der ungarischen Räterepublik.
- 1929 - Das preußische Gesetz zur kommunalen Neuordnung tritt in Kraft. Die Stadt Barmen-Elberfeld wird durch Vereinigung von Barmen und Elberfeld gegründet und ein Jahr später in Wuppertal umbenannt. Die Stadtkreise Duisburg und Hamborn werden zur Stadt Duisburg-Hamborn vereinigt.
- 1936 - Eröffnung der XI. Olympische Spiele in Berlin
- 1941 - Der erste Jeep wird produziert.
- 1943 - Das von Japan besetzte Birma erklärt Großbritannien und den USA den Krieg und proklamiert die staatliche Unabhängigkeit.
- 1944 - Anne Frank macht den letzten Eintrag in ihr Tagebuch.
- 1944 - Aufstand der polnischen Heimatarmee gegen die deutschen Besatzungstruppen im besetzten Warschau (Warschauer Aufstand).
- 1944 - Neuer Reichspräsident in Finnland wird Carl Gustaf von Mannerheim.
- 1945 - Die Frankfurter Rundschau erscheint als die erste Lizenzzeitung im Deutschland der Nachkriegszeit.
- 1953 - Gründung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
- 1955 - In Österreich wird vom ORF die erste Fernsehsendung ausgestrahlt.
- 1960 - Benin, das damalige Dahomey, erhält die Unabhängigkeit von Frankreich.
- 1960 - Ingrid Pedersen überfliegt in einer einmotorigen Cessna als erste Frau den Nordpol.
- 1966 - bei einem Amoklauf erschießt Charles Whitman 15 Menschen von der Aussichtsplattform im Turm der Universität Texas in Austin aus, bevor er selbst von der Polizei erschossen wird.
- 1975 - OSZE-Gipfeltreffen in Helsinki: Gründung der KSZE und Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki.
- 1976 - In Wien stürzt die Reichsbrücke ein.
- 1984 - Beginn der Sanktonierung gegen nicht angeschnallte Autofahrer („Gurtmuffel“) in der Bundesrepublik Deutschland.
- 1990 - Schelju Schelew wird Staatspräsident Bulgariens.
- 1994 - Die Republik Niger wird Mitglied in der UEMOA (Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft).
- 1998 - In den deutschsprachigen Ländern tritt die Rechtschreibreform in Kraft.
- 2000 - Mosche Katsav wird als erster Likud-Politiker Staatspräsident von Israel.
- 2001 - Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals rechtlich anerkannt.

Wirtschaft

Wissenschaft, Technik


- 1930 - Erste Fernsehempfangsgeräte sind auf der 7. Großen Deutschen Funkausstellung in der Vorführphase.
- 1972 - Das mit 100 m Durchmesser bis 2000 größte frei bewegliche Radioteleskop der Welt wird in Effelsberg in Betrieb genommen.

Kultur


- 1981 - MTV geht in New York City auf Sendung.

Religion

Katastrophen


- 1948 - Das französische Wasserflugzeug Latecoere 631 verunglückt über dem Atlantik mit 52 Menschen an Bord.
- 1990 - Eine aus Eriwan, Armenien kommende Jakowlew Jak-40 der Aeroflot prallt beim Anflug auf Stepanakert, Nagorny-Karabach bei schlechter Sicht gegen einen Berg. Keiner der 47 Insassen überlebt.
- 2004 - Beim Brand eines Supermarktes in Asuncion (Paraguay) sterben 215 Menschen.

Sport


- Einträge im Bereich Formel 1 siehe Formel 1.
- Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden s. u. der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 1922 - Als erste Sport-Rundfunkreportage wird das Autorennen in Brooksland (USA) live übertragen.
- 1987 - Mike Tyson gewinnt seinen Boxkampf und damit den Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Tony Tucker im Hilton Hotel, Las Vegas durch Sieg nach Punkten.
- 1976 - Niki Lauda verunglückt am Nürburgring schwer.

Geboren


- 10 v. Chr. - Claudius, römischer Kaiser
- 126 - Pertinax, römischer Kaiser
- 1377 - Go-Komatsu, 100. Kaiser von Japan
- 1495 - Jan van Scorel, niederländischer Maler
- 1500 - Johann Rivius, deutscher Pädagoge und Theologe
- 1685 - Pier Giuseppe Sandoni, italienischer Komponist
- 1714 - Richard Wilson, britischer Maler
- 1744 - Jean-Baptiste de Lamarck, französischer Naturforscher
- 1770 - William Clark, amerikanischer Entdecker
- 1779 - Francis Scott Key, US-amerikanischer Lyriker
- 1779 - Lorenz Oken, deutscher Naturforscher
- 1782 - Eugen von Mazenod, katholischer Heiliger
- 1802 - Karl Uschner, deutscher Übersetzer antiker Dichtungen
- 1818 - Maria Mitchell, US-amerikanische Astronomin
- 1819 - Herman Melville, US-amerikanischer Autor
- 1858 - Hans Rott, österreichischer Komponist
- 1863 - Gaston Doumergue, französischer Präsident
- 1865 - Alfred Hoche, deutscher Psychiater
- 1881 - Rose Macauley, britische Schriftstellerin
- 1881 - Otto Toeplitz, deutsch-jüdischer Professor der Mathematik
- 1882 - Reinhold Wulle, deutscher Politiker und Publizist
- 1885 - George de Hevesy, ungarischer Physiochemiker
- 1889 - Walther Gerlach, deutscher Physiker
- 1891 - Enrique Mario Casella, argentinischer Komponist
- 1891 - Karl Kobelt, schweizerischer Politiker und Bundesrat
- 1893 - Alexandros I., König von Griechenland
- 1894 - Ottavio Bottecchia, italienischer Radrennfahrer
- 1898 - Morris Stoloff, US-amerikanischer Musiker und Bandleader
- 1907 - Marga von Etzdorf, deutsche Pilotin
- 1908 - William Ling, englischer Fußball-Schiedsrichter
- 1913 - Bhagwan, indischer Sektengründer
- 1913 - Heinz Ellenberg, deutscher Biologe, Botaniker, Landschaftsökologe
- 1915 - Hann Trier, deutscher Maler, unter anderem des Informel, und Grafiker
- 1918 - Artur „Atze“ Brauner, deutscher Filmproduzent
- 1922 - Hans Löfflad, deutscher Politiker
- 1924 - Georges Charpak, französischer Physiker
- 1925 - Ernst Jandl, österreichischer Schriftsteller
- 1926 - Theo Adam, deutscher Sänger
- 1929 - Josef Homeyer, Bischof von Hildesheim
- 1930 - Lionel Bart, britischer Komponist
- 1930 - Pierre Bourdieu, französischer Soziologe
- 1933 - Dom DeLuise, US-amerikanischer Schauspieler
- 1933 - Ko Ûn, koreanischer Dichter und Schriftsteller
- 1934 - Oskar Negt, deutscher Sozialphilosoph
- 1936 - Yves Saint Laurent, französischer Modedesigner
- 1938 - Bernward Vesper, deutscher Schriftsteller
- 1940 - Horst Herrmann, deutscher Kirchenkritiker
- 1942 - Claes-Håkan Ahnsjö, schwedischer Tenor
- 1942 - Jerry Garcia, US-amerikanischer Musiker und Songschreiber
- 1943 - Geoff Britton, britischer Musiker
- 1945 - Douglas D. Osheroff, US-amerikanischer Physiker
- 1946 - Peter F. Bringmann, deutscher Regisseur
- 1946 - Boz Burell, britischer Musiker
- 1947 - Rick Coonce, US-amerikanischer Musiker
- 1948 - Ditmar Staffelt, deutscher Politiker
- 1950 - Roy Williams, US-amerikanischer Basketballtrainer
- 1952 - Zoran Đinđić, serbischer Politiker
- 1953 - Robert Cray, US-amerikanischer Musiker
- 1954 - Michael Badnarik, US-amerikanischer Software-Ingenieur und Politiker
- 1956 - Axel Milberg, deutscher Schauspieler
- 1957 - Beate Merk, deutsche Politikerin
- 1957 - Klaus Brähmig, deutscher Politiker
- 1959 - Peter-Martin Schmidt, Generalvikar im Bistum Fulda
- 1960 - Chuck D, US-amerikanischer Rapper
- 1960 - Ann-Kathrin Linsenhoff, deutsche Dressurreiterin
- 1960 - Joe Elliot, britischer Sänger
- 1963 - Coolio, US-amerikanischer Rapper und Schauspieler
- 1965 - Sam Mendes, britischer Regisseur
- 1968 - Marco Börries, deutscher Unternehmer
- 1970 - Fabio Casartelli, italienischer Radrennfahrer
- 1974 - Enie van de Meiklokjes, deutsche TV-Moderatorin
- 1979 - Sascha Bäcker, deutscher Fußballspieler
- 1984 - Bastian Schweinsteiger, deutscher Fußballspieler

Gestorben


- 1137 - Ludwig VI., König von Frankreich 1108-1137
- 1252 - Giovanni Piano Carpini, italienischer Forschungsreisender
- 1348 - Blanca Margarete von Valois, erste Ehefrau des böhmischen Königs Karl I.
- 1443 - Metrophanes II., ökumenischer Patriarch von Konstantinopel
- 1457 - Lorenzo Valla, italienischer Humanist und Kanoniker
- 1464 - Cosimo de Medici, florentiner Politiker
- 1546 - Peter Faber, Mitbegründer der Jesuiten
- 1562 - Virgilius Solis, deutscher Zeichner und Kupferstecher
- 1580 - Albrecht Giese, Danziger Ratsherr und Diplomat
- 1580 - Everard Mercurian, Jesuit
- 1589 - Heinrich III., König von Frankreich
- 1589 - Jacques Clément, Dominikanermönch, der den französischen König Heinrich III. erstach
- 1714 - Anne Stuart, Königin von England und Schottland und von Irland
- 1787 - Alfonso Maria de Liguori, italienischer Jurist, Bischof und Ordensgründer
- 1798 - Aristide Aubert Dupetit-Thouars, französischer Admiral
- 1798 - François-Paul Brueys d'Aigalliers, französischer Admiral
- 1815 - James Gillray, britischer Karikaturist
- 1845 - Conrad Daniel Graf von Blücher-Altona, Oberpräsident von Altona
- 1851 - Wilhelm Joseph Behr, deutscher Jurist, Politiker und Schriftsteller
- 1861 - Johann Philipp Abresch, deutscher Demokrat
- 1869 - Alexandrine Tinné, niederländische Entdeckerin und Afrikaforscherin
- 1882 - Henry Kendall, australischer Schriftsteller
- 1884 - Heinrich Laube, deutscher Schriftsteller und Dramatiker
- 1895 - Heinrich von Sybel, deutscher Historiker
- 1907 - Ernesto Rodolfo Hintze Ribeiro, portugiesischer Politiker
- 1911 - Konrad Duden, deutscher Gymnasiallehrer, Herausgeber des Duden
- 1913 - Lesja Ukrainka, ukrainische Dichterin, Dramaturgin und Übersetzerin
- 1935 - Alfred Müller, Ethnologe, Autor, Realschuldirektor
- 1935 - Hellmut von Gerlach, deutscher Politiker und Publizist
- 1940 - Hugo Lederer, Bildhauer
- 1944 - Antoine de Saint Exypéry vermisst, französischer Schriftsteller
- 1959 - Jean Behra, französischer Rennfahrer
- 1968 - Anton Hoppe, deutscher Politiker
- 1970 - Frances Farmer, US-amerikanische Schauspielerin
- 1970 - Otto Heinrich Warburg, deutscher Biochemiker, Arzt und Physiologe
- 1973 - Gian Francesco Malipiero, italienischer Komponist und Musikwissenschaftler
- 1973 - Walter Ulbricht, Politiker (SED) und Staatsmann, Staatsratsvorsitzender der DDR
- 1974 - Alois Hundhammer, deutscher Politiker, Minister und stellvertretender Ministerpräsident
- 1974 - Ildebrando Antoniutti, Kardinal der römisch-katholischen Kirche
- 1977 - Francis Gary Powers, US-amerikanischer Pilot
- 1979 - Ethelbert Stauffer, protestantischer Theologe
- 1980 - Patrick Depailler, französischer Formel 1-Rennfahrer
- 1981 - Paddy Chayefsky, US-amerikanischer Autor
- 1982 - Otto Bayer, deutscher Chemiker
- 1984 - Paul Le Flem, französischer Komponist
- 1985 - Alois Carigiet, schweizerischer Zeichner
- 1986 - Robert Wolfgang Schnell, deutscher Schriftsteller
- 1987 - Pola Negri, polnische Schauspielerin und ein Star des Stummfilms
- 1990 - Norbert Elias, deutsch-britischer Soziologe, Philosoph und Dichter
- 1996 - Mohammed Farah Aidid, Führer des somalischen Habr Gidr-Klans
- 1996 - Tadeus Reichstein, schweizer Chemiker
- 1997 - Swjatoslaw Teofilowitsch Richter, sowjetischer Pianist
- 2000 - Karl Reinthaler, österreichischer Politiker
- 2003 - Guy Thys, belgischer Fußball-Nationaltrainer
- 2003 - Marie Trintignant, französische Schauspielerin
- 2004 - Madeleine Robinson, französische Schauspielerin
- 2005 - König Fahd von Saudi Arabien
- 2005 - Constant, niederländischer Maler und Bildhauer

Feier- und Gedenktage


- Schweizer Nationalfeiertag zum Gedenken an den (Rütli-Schwur von 1291)
- Nationalfeiertag in Benin (Unabhängigkeitstag von 1960)
- Katholische Kirche: Alfons - Gebotener Gedenktag für Alfonso Maria de Liguori, Kirchenlehrer und Schutzpatron der Beichtväter und Moraltheologen

Siehe auch


- 31. Juli - 2. August
- 1. Juli - 1. September
- Historische Jahrestage - Zeitskala
- Wikipedia:Glaskugel - Wikipedia:Formatvorlage Tag 0801 als:1. August ja:8月1日 ko:8월 1일 simple:August 1 th:1 สิงหาคม

Schweiz

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde. Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.

In Kürze

Frankreich Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern. Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden. Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag. Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone. Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer. Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005). Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch. 41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert. Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig. Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union. Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.

Geografie

CH Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite. 38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.

Geologie

Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen. Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.

Berge

Oberrheinische Tiefebene In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt. Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe. Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m). In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin. Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m). Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz Liste der Berge in der Schweiz]]

Seen

Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen. Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden). Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz. Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²). Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz

Flüsse

Liste der Seen in der Schweiz]] Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden. Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet. Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer. Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône. Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau. Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po. Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz. Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône. Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz

Klima

Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage. Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr. Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990). Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987). Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten. Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener. Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990). Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.

Flora und Fauna

30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet. In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab). Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder. Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.

Bevölkerung

Sprachen

Kastanienwälder Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.» Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt. Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren. Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet. Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch. Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache

Religionen

:Kategorie:Schweizer Sprache] Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis. Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind. Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas. Siehe auch: Religionen in der Schweiz

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Schweiz. Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg. Burgund] Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern. Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten. Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte. zugewandten Orte Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat. Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten. Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt 1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde. Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert. Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind. Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.

Politik

Hauptartikel: Politisches System der Schweiz

Politisches System

Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität

Gewaltenteilung

Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben. Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates

Parteien

Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%). SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel. Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%). Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz

Internationale Organisationen

Politische Parteien in der Schweiz Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen

Politische Strukturen

Kantone

Die Schweiz in den Vereinten Nationen Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.

Enklaven und Exklaven

Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin. Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.

Regionen

Schöllenenschlucht Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen. Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino. In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet. Siehe auch: Grossregionen der Schweiz

Städte

Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn. Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.

Landesverteidigung

Hauptartikel: Schweizer Armee Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004). Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren. Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis. Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet. Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt. Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee». Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft. Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde