:: wikimiki.org ::
| Alte Eidgenossenschaft |
Alte Eidgenossenschaft
Als Alte Eidgenossenschaft bezeichnet man die schweizerische Eidgenossenschaft in der Form, wie sie vom Zusammenschluss der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden 1291 bis zum Einmarsch der Franzosen und dem Beginn der Helvetik 1798 bestand.
Die Alte Eidgenossenschaft war weder ein Nationalstaat noch ein Staatenbund, sondern ein lockeres Bundesgeflecht, welches stark von den Machtinteressen der einzelnen Mitgliedern geprägt war. Sie bestand aus den eigentlichen Mitgliedsstaaten (ab 1513 dreizehn Orte) mit ihren jeweiligen Untertanengebieten sowie den zugewandten Orten und den gemeinen Herrschaften.
Als politisches und militärisches Bündnis richtete sich die Eidgenossenschaft zunächst gegen die Habsburger, die schließlich aus dem Gebiet der heutigen Schweiz vertrieben wurden. Die weitere kriegerische Expansion wurde 1515 mit der Niederlage in der Schlacht bei Marignano gestoppt. Innere Konflikte führten auch zu Kriegen unter den Eidgenossen, so zum Alten Zürichkrieg (1436–50), zum Ersten (1529) und Zweiten Kappelerkrieg (1531) und zum Ersten 1656 und Zweiten Villmergerkrieg 1712.
In der Entstehung der Alten Eidgenossenschaft unterscheidet man verschiedene Perioden, die sich nach der Anzahl der beteiligten Orte (Stände, Kantone) orientiert.
- die 3 Orte 1291–1332 (Uri, Schwyz und Unterwalden)
- die 8 Orte 1353–1481 (Luzern, Glarus, Zürich, Zug, Bern)
- die 10 Orte 1481–1501 (Freiburg, Solothurn)
- die 12 Orte 1501-1513 (Basel, Schaffhausen)
- die 13 Orte 1513-1798 (Appenzell)
1648 erhielt die Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden ihre Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Die Bestandteile der Alten Eidgenossenschaft
Dreizehn Orte
Folgende unabhängige Orte oder Stände (Kantone) bildeten mit ihren komplizierten Bündnissen untereinander die eigentliche Eidgenossenschaft. Die Reihenfolge entspricht der traditionellen Zählung. In Klammer die Jahreszahl des Beitritts.
- Stadt Zürich (1351)
- Stadt Bern (1353)
- Stadt Luzern (1332)
- Land Uri (1291)
- Land Schwyz (1291)
- Land Unterwalden (Ob- und Nidwalden) (1291)
- Land Glarus (1352/86)
- Stadt Zug (1352)
- Stadt Fribourg (1481), seit 1454 Zugewandter Ort
- Stadt Solothurn (1481), seit 1353 Zugewandter Ort
- Stadt Basel (1501)
- Stadt Schaffhausen (1501), seit 1454 Zugewanter Ort
- Land Appenzell (1513), seit 1411 Zugewander Ort
Zugewandte Orte
Die Zugewandten Orte waren Staaten oder Gebiete, die mit der Eidgenossenschaft oder Teilen davon verbündet waren. Sie hatten zwar Einsitz in der Tagsatzung und mussten Truppen stellen, hatten aber keine politische Mitsprache. Zugewandten Orte
Die Verbündeten der 13 Orte:
- Freistaat der Drei Bünde (1497/99)
- Wallis (1416/17)
Die Verbündeten einer Gruppe von Orten:
- Fürstabtei St. Gallen (1451) (mit Zürich, Luzern, Glarus und Schwyz)
- Stadt St. Gallen (1454)
- Abtei Engelberg (1420) (mit Uri, Schwyz und Unterwalden)
- Stadt Biel (1353) (Bern, Freiburg, Solothurn)
- Stadt Rapperswil (1458)
- Stadt Genf (1526)
- Fürstentum Neuenburg-Valangin (1406/1529)
- Stadt Mühlhausen (1515/86)
Die Verbündeten einzelner Orte:
- Dorf Gersau (1332) mit Schwyz
- Stadt Payerne (1353–1536) mit Bern
- Probstei Moutier-Grandval(1486) mit Bern
- Herrschaft Erguel (1388) mit Bern
Zeitweise verbündete Orte:
- Fürstbistum Basel (1579–1735) (mit den 7 katholischen Orten)
- Freiherrschaft Sax (1458–1615) mit Zürich, dann zu Zürich
- Grafschaft Greyerz (1403/75–1555), dann aufgeteilt zwischen Bern und Freiburg
- Grafschaft Sargans (1437–1460) mit Schwyz und Glarus
- Grafschaft Toggenburg (1436–1468), dann zur Fürstabtei St. Gallen
- Stadt Stein am Rhein (1459–1484)
- Vogtei Weggis (1332–1380), dann zu Luzern
- Talschaft Urseren (1317–1410), dann zu Uri
- Stadt Rottweil (1519–1632)
- Stadt Murten (1353–1475), dann Gemeine Herrschaft
- Talschaft Bellinzona (1407–1422)
Gemeine Herrschaften
Die Gemeinen Herrschaften wurden von mehreren Orten gemeinsam als Untertanengebiete verwaltet. Ihre rechtliche Stellung ist nicht einheitlich. Die Gemeinen Herrschaften im heutigen Tessin waren auch bekannt als Ennetbergische Vogteien.
- Freien Ämter (1415), 8 Orte ohne Bern.
- Grafschaft Baden (1415), 8 Orte
- Herrschaft Grasburg (1423), Bern und Freiburg
- Grafschaft Uznach (1437), Schwyz und Glarus
- Herrschaft Windegg (1438), Schwyz und Glarus
- Grafschaft Sargans (1460), Uri, Schwyz und Glarus, ab 1462 8 Orte ohne Bern
- Landgrafschaft Thurgau (1460), 8 Orte
- Murten, Grandson, Orbe und Echallens (1475), Bern und Freiburg
- Herrschaft Freudenberg/Abtei Pfäfers (1482), 8 Orte ohne Bern
- Herrschaft Rheintal (1490), 8 Orte ohne Bern aber mit Appenzell
- Herrschaft Hohensax/Gams (1497), Schwyz und Glarus
- Talschaften Blenio, Riviera und Bellinzona (1500), Uri, Schwyz und Unterwalden
- Talschaften Maggiatal, Lugano, Locarno und Mendrisio (1512), 12 Orte
- Talschaften Travaglia, Cuvio und Domodossola (1512–15), 12 Orte
- Fürstentum Neuenburg (1512–1529), 12 Orte
Literatur
- Peyer, Hans Conrad, Verfassungsgeschichte der alten Schweiz, (Zürich 1978).
- Aubert, Jean-François, Petite histoire constitutionelle de la Suisse, 2.Aufl. (Bern 1975).
Siehe auch
Bundesbrief von 1291, Stanser Verkommnis, Pfaffenbrief, Sempacherbrief, Goldener Bund, Bundesprojekt von 1655, Geschichte der Schweiz, Liste von Schweizer Schlachten.
Kategorie:Schweizerische Geschichte
als:Eidgenossenschaft
EidgenossenschaftDer Ausdruck Eidgenossenschaft bezeichnet:
- die Verbindung von Menschen, siehe Eidgenossenschaft (Rechtsbegriff),
- den offiziellen deutschsprachigen Namen der Schweiz, siehe Schweizerische Eidgenossenschaft,
- die so genannt Alte Eidgenossenschaft, ebenfalls in der Schweiz.
Der Ausdruck Eidgenossen bezeichnet:
- ein Synonym für die Schweizer, siehe Schweiz,
- die militärdienstpflichtigen Pferde in der Schweizer Armee.
Kanton Uri
Der Kanton Uri ist ein Kanton in der Zentralschweiz.
Geographie
Der Kanton Uri liegt in der Zentralschweiz zwischen dem Vierwaldstättersee im Norden und dem Gotthard im Süden. Uri ist einer der drei Urkantone (Gründungsmitglieder) der Eidgenossenschaft. Die anderen beiden sind: Schwyz und Unterwalden.
Uri grenzt an die Kantone Graubünden (SO), Tessin (S), Wallis (SW), Bern (W), Obwalden (W), Nidwalden (W), Schwyz (N) und Glarus (NO).
Verwaltungstechnisch gliedert er sich in 20 Gemeinden. Amtssprache ist Deutsch.
Der Fläche nach rangiert der Kanton auf Platz 11, der Einwohnerzahl nach auf Platz 23 unter den insgesamt 26 Schweizer Kantonen.
Deutsch
Bevölkerung
Sprachen
Die im Kanton Uri gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Höchstalemannischen an.
Religionen - Konfessionen
Es dominiert nach wie vor die römisch-katholische Konfession. Öffentlichrechtlich anerkannt ist heute aber auch die evangelisch-reformierte Konfession.
Verfassung und Politik
Die [http://www.ur.ch/rechtsbuch/1-1101.pdf Kantonsverfassung] datiert von 1984 (mit Änderungen).
Legislative
Gesetzgebende Behörde ist der Landrat, der vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt wird und 64 Mitglieder umfasst.
Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung. Gegen Landratsverordnungen können 300 Wahlberechtigte das Referendum ergreifen und sie somit der Volksabstimmung zuführen. Mittels Volksinitiative können 300 Wahlberechtigte auch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen vorschlagen, welche darauf der Volksabstimmung zu unterbreiten sind. Mittels Volksinitiative kann auch die Abberufung einer Behörde verlangt werden.
Im Folgenden die Sitzzahl nach den Wahlen von 2004 (in Klammer die Resultate von 2000 und 1996)
- CVP: 29 (30 - 37) Mitglieder
- FDP: 14 (20 - 19) Mitglieder
- SP und Grüne: 10 (10 - 8) Mitglieder
- SVP: 9 (4 - 0) Mitglieder
Bundesversammlung: Uri entsendet wie jeder Vollkanton zwei Abgeordnete in den Ständerat und aufgrund seiner Einwohnerzahl einen Vertreter in den Nationalrat.
Exekutive
Vollziehende Behörde ist der sieben Mitglieder zählende Regierungsrat, der direkt vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht für vier Jahre gewählt wird. Der/die Vorsitzende heisst Landammann, sein/e Stellvertreter/in Landesstatthalter und wird jeweils auf zwei Jahre gewählt.
Dem Regierungsrat gehören aktuell an:
- Josef Arnold (CVP) (Landammann) Bildungs- und Kulturdirektion
- Markus Stadler (parteilos) (Landesstatthalter) Finanzdirektion
- Isidor Baumann (CVP) Volkswirtschaftsdirektion
- Heidi Z'graggen (CVP) Justizdirektion
- Josef Dittli (FDP) Sicherheitsdirektion
- Markus Züst (SP) Baudirektion
- Stefan Fryberg (FDP) Gesundheits-/Sozial- und Umweltdirektion
Die aktuelle Legislatur begann am 1. Juni 2004 und endet am 31. Mai 2008.
Judikative
Uri hat ein Obergericht für den ganzen Kanton, diesem untergeordnet zwei Landgerichte (für das Reusstal und das Urserntal). Ferner kennt es Spezialgerichte wie das Versicherungsgericht und das Jugendgericht, neuerdings auch ein Verwaltungsgericht.
Parteiensystem
Gemeinden
Uri kennt Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden und Korporationsbürgergemeinden. Die Einwohnergemeinde ist die Trägerin der lokalen Selbstverwaltung. Die Korporationen sind in der Korporation Uri und in der Korporation Ursern organisiert. Die Korporationen sind die grössten Landeigentümer des Kantons.
Für die Einwohnergemeinden siehe auch: Gemeinden des Kantons Uri
Wirtschaft
Am schweizerischen Volkseinkommen ist Uri zu 0.4% beteiligt, seine Finanzkraft liegt nur etwa bei zwei Dritteln des Schweizer Durchschnitts. Da der Kanton Uri hohe Kosten für die Infrastruktur (Autobahn, Gotthardtunnel, fünf Passstrassen, usw.) tragen muss, ist er auf die finanzielle Unterstützung anderer Kantone angewiesen, welche diese Kosten teilweise mitfinanzieren. Trotzdem weist der Kanton Uri im schweizerischen Durchschnitt eine der grössten Steuerbelastungen aus. Im Jahr 2004 lag der Steuerfuss bei 105%. Ab 2005 wird der Steuerfuss, dank einer Sonderausschüttung der Urner Kantonalbank auf 100% gesenkt. Dies soll sich ab 2008 ändern, wenn der NFA (kurz für: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung) eingeführt werden soll. Dann soll der Steuerfuss auch ohne Sonderausschüttung auf diesem Niveau dauerhaft gehalten werden können.
Tourismus
Uri erlebt einen eher sanften Tourismus, da die Infrastrukturen für Massentouristen weitgehend fehlen. Mit Andermatt, der Heimat des Olympiasiegers und Weltmeisters Bernhard Russi, kennt der Kanton Uri aber einen Skiort der ersten Stunde. Das Urserental mit Andermatt, Hospental und Realp gilt als eigentliches Skisportparadies für Familien, Ski- und Snowboardfreaks. Zur Sommerszeit ist der Kanton Uri ein Paradies für Bikerinnen und Biker sowie für Wanderfreunde, Alpinistinnen und Alpinisten.
Verkehr
Der Verkehr ist seit Jahrhunderten ein treuer, wenn auch nicht immer gern gesehener, Begleiter des Kantons Uri. Der Gotthardpass als kürzester Nord-Süd-Übergang der Alpen hat seit Jahrhunderten eine grosse Anziehungskraft auf die Menschen dies- und jenseits des Alpenbogens ausgeübt. 1882 wurde der Gotthard-Eisenbahntunnel eröffnet. 1980 folgte der Gotthard-Autobahntunnel. Derzeit wird die grösste Flachbahn der Gegenwart gebaut, die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Neat). Mit rund 57 Kilometern wird am längsten Eisenbahntunnel der Welt bis 2015 gebaut, ehe die Flachbahn durch die Alpen eröffnet werden kann. Seit 2002 wird von Amsteg aus mittels eines Zwischenangriffs Richtung Süden gebohrt, 2005 wurde mit den Arbeiten für den letzten Abschnitt zwischen Erstfeld und Amsteg begonnen, welcher das Tunnel-Nordportal sowie eine Verzweigung im Berginnern für die allfällige Bergvariante, einer Verlängerung des Tunnels Richtung Norden bis nach Altdorf zur Schonung der bevölkerungsdichten Gegend, beinhaltet.
Bildung
Geschichte
Siehe Geschichte des Kantons Uri.
Städte und Orte
Im Kanton Uri gibt es keine Städte (Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern). Die gesamte "ständige Wohnbevölkerung" beträgt am Jahresende 2004 35'121 Einwohner. Nachfolgend aufgelistet sind Gemeinden über 1000 Einwohner:
Geschichte des Kantons Uri
- Altdorf (UR), 8'635 (2004) resp. 8'648 (2002)Einwohner
- Schattdorf, 4'821 (2004) resp. 4'883 Einwohner (2002)
- Bürglen (UR), 3'968 (2004) resp. 3'979 (2002) Einwohner
- Erstfeld, 3'789 (2004) resp. 3'872 (2002) Einwohner
- Silenen, 2'246 (2004) resp. 2'180 (2002)Einwohner
- Flüelen, 1'839 (2004) resp. 1'834 (2002) Einwohner
- Seedorf (UR), 1'585 (2004) resp. 1'525 (2002) Einwohner
- Attinghausen, 1'535 (2004) resp. 1'509 (2002) Einwohner
- Andermatt, 1'306 (2004) resp. 1'312 (2002) Einwohner
siehe auch: Gemeinden des Kantons Uri
Bezirke mit Hauptort
Der Kanton Uri ist nicht in Bezirke aufgeteilt.
Bilder
Image:Tell vorm Hut.jpg
Weblinks
- [http://www.ur.ch/ Offizielle Website]
- [http://www.bfs.admin.ch/content/bfs/portal/de/index/regionen/regionalportraets/uri/blank/kennzahlen.html Offizielle Statistik]
- [http://www.neatindenberg.ch/ Website des Urner Komitees 'NEAT in den Berg']
Uri
!
als:Kanton Uri
Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz ist ein Kanton in der Zentralschweiz.
Deutsch: Schwyz []; Französisch: Schwytz oder Schwyz; Italienisch: Svitto; Rätoromanisch: Sviz; Englisch: Schwyz.
Name
Benannt ist der Kanton nach seinem Hauptort Schwyz.
Da der Kanton Schwyz der wichtigste der drei Schweizer Urkantone war, wurde sein Name bald auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert. Die ins Mittelhochdeutsche übertragene Form Schweiz (mit dem typisch nicht-alemannischen Diphthong) wurde in der Folge im gesamten deutschen Sprachraum als Bezeichnung des Staates üblich; die einheimische Form (ohne Diphthong) wurde hingegen als Suisse ins Französische übernommen. Noch später diente auch die Flagge des Kantons als Modell für die Flagge der Schweiz.
Geographie
Der Kanton Schwyz liegt in der Zentralschweiz, zwischen Zugersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Der Kanton Schwyz grenzt an die Kantone Uri, Glarus, St. Gallen, Zürich, Zug und Luzern.
Luzern
Bevölkerung
Sprachen
Die im Kantonsgebiet gesprochenen deutschen Mundarten gehören mit Ausnahme des Bezirks Höfe dem Höchstalemannischen an.
Religionen - Konfessionen
Der Kanton Schwyz ist nach wie vor stark dominant katholisch. Grosse Ausstrahlungskraft hat das Benediktinerkloster Einsiedeln.
Geschichte
Siehe Geschichte des Kantons Schwyz.
Verfassung und Politik
Die gegenwärtige Kantonsverfassung datiert von 1898 (mit zahlreichen Änderungen).
Legislative
Gesetzgebende Behörde ist der Kantonsrat mit 100 Mitgliedern, die vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht fest auf vier Jahre gewählt werden. Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen der Volksabstimmung. Das Volk kann selbst Verfassungs- und Gesetzesänderungen vorschlagen, wenn 2000 Wahlberechtigte einen dahingehenden Vorschlag unterstützen.
Zusammensetzung 2004 (in Klammern 2000 und 1996):
- Christlichdemokratische Volkspartei (CVP): 34 (43 - 46)
- Freisinnig-demokratische Partei (FDP): 24 (26 - 29)
- Schweizerische Volkspartei (SVP): 27 (20 - 12)
- Sozialdemokratische Partei (SP): 15 (11 - 11)
Bundesversammlung: Der Kanton Schwyz entsendet zwei Vertreter in den Ständerat und vier Vertreter in den Nationalrat.
Exekutive
Vollziehende Behörde ist der Regierungsrat, dessen sieben Mitgliedern direkt vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht fest auf vier Jahre gewählt werden. Den Vorsitz hat der Landammann inne, sein Stellvertreter ist der Landstatthalter.
Departemente:
- Departement des Innern
- Volkswirtschaftsdepartement
- Erziehungsdepartement
- Justizdepartement
- Militär- und Polizeidepartement
- Finanzdepartement
- Baudepartement
Gemäss den Wahlen von 2004 stellt die CVP 3, die FDP 2, die SP 1 und die SVP ebenfalls 1 Regierungsrat.
Judikative
Auf kantonaler Ebene gibt es das Kantonsgericht, das Verwaltungsgericht sowie das Kantonale Strafgericht, auf der Ebene der Bezirke die dem Kantonsgericht untergeordneten Bezirksgerichte und auf kommunaler Ebene die Vermittler (in anderen Kantonen Friedensrichter genannt).
Gemeinden und Bezirke
Im Kanton Schwyz sind sowohl die Gemeinden wie, anders als in den meisten anderen Schweizer Kantonen, die Bezirke autonome Selbstverwaltungseinheiten. Während die Gemeinden aber auch einen eigenen, vom Kanton unabhängigen Wirkungskreis haben, erfüllen die Bezirke nur solche Aufgaben, die ihnen das kantonale Recht überträgt. Sowohl Gemeinden wie Bezirken kommt das Besteuerungsrecht zu; sie setzen die Höhe ihrer Steuern selbst fest.
Öffentlichrechtlich anerkannt sind überdies die römisch-katholischen und die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Bürgergemeinden gibt es im Kanton Schwyz, im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen, nicht.
siehe auch: Gemeinden des Kantons Schwyz
Wirtschaft
Am Volkseinkommen der Schweiz ist der Kanton mit einem Anteil von 1,9% beteiligt, seine Finanzkraft liegt nur einige Prozent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.
Städte und Orte
Gemeinden des Kantons Schwyz
Gemeinden mit über 10'000 Einwohnern:
- Schwyz, 14069 Einwohner (2002)
- Freienbach, 13866 Einwohner (2002)
- Einsiedeln, 12868 Einwohner (2002)
- Küssnacht am Rigi, 11345 Einwohner (2002)
- Arth, 10000 Einwohner (April 2004)
Bezirke
Der Kanton Schwyz unterteilt sich in 6 Bezirke und 30 Gemeinden, wobei die Bezirke Einsiedeln, Küssnacht und Gersau jeweils nur aus der gleichnamigen Gemeinde bestehen.
Gersau
- Bezirk Schwyz
- mit den Gemeinden Schwyz, Arth, Ingenbohl, Muotathal, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Oberiberg, Unteriberg, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Alpthal, Illgau, Riemenstalden,
- Bezirk Einsiedeln mit der Gemeinde Einsiedeln SZ
- Bezirk Gersau mit der Gemeinde Gersau
- Bezirk Höfe
- mit den Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg
- Bezirk Küssnacht mit der Gemeinde Küssnacht am Rigi
- Bezirk March
- mit den Gemeinden Lachen, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Schübelbach, Tuggen, Wangen, Reichenburg
Siehe auch: Gemeinden des Kantons Schwyz
Weblinks
- [http://www.sz.ch/ Offizielle Website]
- [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/regionen/regionalportraets/schwyz/blank/kennzahlen.html Kennzahlen für Schwyz vom Bundesamt für Statistik]
- [http://www.GoldauerBergsturz.ch/index.html Die Internetseite zum Goldauer Bergsturz von 1806]
Schwyz
!
als:Kanton Schwyz
simple:Schwyz
1291
Politik und Weltgeschehen
- 17. Juni - Akkon, die letzte Kreuzfahrerbastion, fällt. Ende der Kreuzzüge
- 1. August (in Wahrheit: "Anfang August") - Gründung der Schweizer Eidgenossenschaft, (Rütli-Schwur, Bundesbrief) durch die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee.
- Erste urkundliche Erwähnung von Altdorf bei Nürtingen und Illerrieden.
- Maunu wird Erzbischof von Tartu.
- Philippe de Vitry, französischer Dichter, Komponist, Politiker, Bischof von Meaux († 1361)
- Guido Gonzaga, Graf von Mantua
- 8. Februar - Alfons IV. (Portugal), König von Portugal († 1357)
- 9. März - Cangrande I. della Scala, Stadtherr (Signore) von Verona († 1329)
- 15. Juli - Rudolf I. von Habsburg, römisch-deutscher König ( - 1218)
- 16. August - Friedrich Tuta, Regent der Markgrafschaft Meißen ( - 1269)
als:1291
ko:1291년
Helvetische Republik
Die Helvetische Republik war ein durch französischen Revolutionsexport errichtetes Staatengebilde im Raum der Schweiz, welches von 1798 bis 1803 bestand. Dieser Abschnitt der Geschichte der Schweiz wird Helvetik genannt.
Gründung
Am 5. März 1798 marschierten französische Truppen in der Schweiz ein, was den Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft bewirkte. Die progressiven Kräfte setzten sich durch und gründeten einen zentralistischen Staat, der auf den Idealen der Französischen Revolution beruhte: Am 12. April wurde die "Helvetische Republik" ausgerufen. Es entstand die Helvetische Verfassung, die der Schweiz die Abschaffung der Leibeigenschaft diktierte. Diesem Staat erwuchs heftiger Widerstand, vor allem in der Innerschweiz. In Nidwalden und im Oberwallis kam es zu Aufständen, die von den Franzosen blutig niedergeschlagen wurden.
Zerfall
Auch innerhalb der progressiven Kräfte gab es keine Einigkeit über die Zukunft der Schweiz; Staatsstreiche waren während dieser Zeit an der Tagesordnung. Die Staatskassen waren durch die französischen Truppen geplündert worden, und es gelang dem neuen Staat nicht, ein funktionierendes Steuersystem zu etablieren. Die finanziellen Probleme und der fehlende Rückhalt des Zentralstaates in der Bevölkerung führten dazu, dass die Helvetik scheiterte.
Als im Juli 1802 die französischen Truppen abzogen, brach die Helvetische Republik im Stecklikrieg faktisch zusammen. Am 19. Februar 1803 diktierte Napoleon Bonaparte die Mediationsakte, die einen Kompromiss zwischen der alten und der neuen Ordnung darstellte und das Zentralstaatsmodell beendete.
Gebietseinteilung
In der Helvetischen Republik waren die Kantone, welche zuvor praktisch souverän waren, zu reinen Verwaltungsgliederungen heruntergestuft. Um die alten Strukturen zu zerschlagen, wurden auch die Kantonsgrenzen neu gezogen. Die 19 Kantone nach der Gebietseinteilung von 1798 waren:
- Aargau (ohne Baden und Fricktal)
- Baden
- Basel
- Bellinzona
- Bern (ohne Oberland)
- Freiburg
- Léman (Waadt)
- Linth
- Lugano
- Luzern
- Oberland
- Rätien (Graubünden)
- Säntis
- Schaffhausen
- Solothurn
- Thurgau
- Waldstätten
- Wallis
- Zürich
Mitglieder des Helvetischen Direktoriums
- David Ludwig Bay
- Johann Dolder
- Pierre-Maurice Glayre
- Frédéric-César de la Harpe
- Lukas Legrand
- Urs Viktor Oberlin
- Peter Ochs
- Alphons Pfyffer
Minister
- Hans Konrad Finsler, Finanzen
- Albrecht Rengger, Inneres
- Philipp Albert Stapfer, Künste und Wissenschaften
Flagge
Philipp Albert Stapfer
Philipp Albert Stapfer
Auch die Helvetische Republik wählte als neue Nationalflagge eine Trikolore. Diese wurde am 13. Februar 1799 offiziell eingeführt und bestand aus den Farben Grün/Rot/Gelb quergestreift. Im roten Feld stand der Name "Republique Helvetique".
Es waren auch Varianten mit weiteren Aufschriften in Gebrauch.
Weblinks
- [http://www.cx.unibe.ch/~ruetsche/schweiz/BV1798.htm Die erste helvetische Verfassung vom 12. April 1798]
- [http://www.stub.unibe.ch/welten/texte/hoehener.html Das Ringen um eine neue Gebietseinteilung in der Helvetik]
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D26424.html Artikel Direktorium] im Historischen Lexikon der Schweiz
Kategorie:Schweizerische Geschichte
Kategorie:Koalitionskriege
Kategorie:Schweiz
Kategorie:Staat (historisch)
Kategorie:1798
NationalstaatEin Nationalstaat ist ein Staat mit einer staatstragenden Nation (Volk, Ethnie), der die wesentlichen Teile dieses staatstragenden und meist auch namengebenden Volkes in sich vereint. Der Gegensatzbegriff dazu ist Vielvölkerstaat bzw. Nationalitätenstaat. Nationalität und Staatsangehörigkeit können daher verschieden sein.
Idealtypisch hat ein Nationalstaat alle Angehörigen seines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes als Bürger.
Angehörige des Staatsvolkes, die außerhalb ihres Nationalstaats leben, haben im allgemeinen ein besonders positives Verhältnis zu diesem. Beispiele hierfür sind die Auslandstürken im Verhältnis zur Türkei oder auch die Volksdeutschen im Verhältnis zu Deutschland bzw. zu den anderen deutschsprachigen Staaten. Sofern diese außerhalb des Nationalstaates lebenden Angehörigen des staatstragenden Volkes ein geschlossenes Gebiet bewohnen, das nach Meinung dieses Volkes an den Nationalstaat angeschlossen werden sollte, wird hierfür der Begriff Irredenta (italienisches Adjektiv: unerlöst) benutzt.
Bürger eines Nationalstaates, die nicht dem tragenden Staatsvolk angehören, sondern in nennenswerter Anzahl einem anderen Volk, bilden eine Minderheit. Beispiele hierfür sind die Dänen in Schleswig-Holstein sowie die Sorben in Brandenburg und in (Ober-)Sachsen. Diese Beispiele zeigen zwei Typen von Minderheiten: Beide Minderheiten sind zwar bundesdeutsche Staatsbürger, aber im Falle der Dänen handelt es sich um Angehörige der Nachbarnation. Solche Nationale Minderheiten in Grenzgebieten kann es geben, wenn die Staatsgrenzen nicht natürlich (z. B. durch trennende Gebirge oder willkürlich ohne Rücksicht auf die nationale Wohnbevölkerung) gebildet wurden; dies war meistens der Fall, denn Staaten wurden fast immer durch Fürstenhochzeiten oder kriegerische Ereignisse gebildet (für weitere Gründe zur Entstehung von Minderheiten, siehe Minderheit). Historisch liegt die Ursache oft in einem Staat, der beide Völker beinhaltet. Der dänischen Minderheit in Südschleswig entsprechend gibt es eine deutsche Minderheit in Nordschleswig als dänische Staatsbürger. Den anderen Typus einer Minderheit, eine so genannte ethnische Minderheit, repräsentieren die Sorben, die zu wenige sind und zu verstreut leben, um einen eigenen Nationalstaat bilden zu können. Ein Beispiel für einen dritten Typus bilden die Kurden. Sie leben als ethnische Minderheiten in mehreren Staaten, darunter der Türkei und dem Irak. Zwar sind sie als Volk eigentlich groß genug, um einen eigenen Nationalstaat zu bilden. Dies ist ihnen aber politisch bisher nicht gelungen.
Konfliktpotenziale
An sich sind saturierte (gesättigte) Nationalstaaten sehr friedliche Staaten. Sie haben keine Ansprüche an andere Länder und im allgemeinen auch kein Sendungsbewusstsein, das zu Eroberungsplänen führen kann.
Konflikte kann es dennoch geben. Das liegt zum einen an regionalen Vermischungen zweier (oder mehrerer) Völker in Grenzgebieten. Daraus können sich Streitigkeiten über die "gerechte" Grenze ergeben. Eine andere Konfliktursache können unterschiedliche Begriffe von Volk bilden. Dieser Begriff ist nicht eindeutig. In manchen Völkern ist die Religionszugehörigkeit wesentliches Definitionsmerkmal (z. B. Juden, Moslems in Bosnien, usw.). Bei anderen ist die gemeinsame Sprache und Kultur als Zeichen gemeinsamer Herkunft wesentlich (Deutsche, Ungarn, Iren, Polen), ..; bei wieder anderen gelten andere Kriterien. Dazu kommen etatistische Vorstellungen, die alle Angehörigen ihres Staates schlicht alle Staatsbürger ohne Rücksicht auf ihre nationale Identität betrachten (z.B. typische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada, Australien,..). Dadurch kann es vorkommen, dass bestimmte Volksgruppen von zwei Staaten, die sich auch als Nation bezeichnen (obwohl sie es in der eigentlichen Wortbedeutung von Nation nicht sind), beansprucht werden. In diesen Fällen kann es zu einem starken Assimilationsdruck gegenüber der Minderheit kommen.
Ein Beispiel hierfür sind die deutschsprachigen Südtiroler, deren deutsche Nationalität vom italienischen Staat lange Zeit ignoriert und die wegen ihrer italienischen Staatsbürgerschaft als Italiener behandelt und ihnen daher zustehende Minderheitenrechte versagt wurden. Im Sport fühlen sich viele Südtiroler inzwischen eher zu Italien gehörig, kulturell und von der Mentalität her aber eher als Deutsche (bzw. regional als Tiroler). Ändert sich im Laufe der Zeit aber die Muttersprache, beispielsweise bei vielen Nachkommen der deutschen Elsässer und Lothringer von deutsch auf französisch, ändert sich damit oftmals auch deren Nationalität bzw. das kulturelle Zugehörigkeitsgefühl und damit die eigene Identität.
Als Separatismus bezeichnet man die Erscheinung, dass sich eine Bevölkerungsgruppe eines Staates aufgrund eigenständiger Sprache und Kultur als Volk einen eigenen Staat haben möchte, damit aber beim Staat auf Widerstand trifft. Ein Beispiel hierfür sind die Basken in Spanien und Frankreich, aber auch die Kurden in der Türkei und im Iran. Zwischen den Begriffen Separatismus und Nationalismus besteht häufig nur ein perspektivischer Unterschied. Aus Sicht des zentralen Staates handelt es sich um Bürger, die sich abspalten wollen, also um Separatisten. Aus deren Sicht aber handelt es sich um Nationalismus, weil sie ihrem Volk zu einem eigenen Staat verhelfen möchten. So wurden die Anhänger der irischen Unabhängigkeitsbewegung vor der Gründung der Republik Irland vom Staat Großbritannien, der in früheren Zeiten ihr Land annektiert hatte, als Separatisten betrachtet und verfolgt.
Literatur
- [http://stattweb.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/stattweb.de/ArchivDetail&db=Archiv&Id=176 Anonym (sp): Staat, "Nation" und Sprache. Vierteilige Artikelreihe zur Sprachpolitik in Nationalstaaten und in der Europäischen Union. In: Stattzeitung für Südbaden, Ausgaben 56-59 (2004).]
- Bassam Tibi: Vom Gottesreich zum Nationalstaat. Islam und panarabischer Nationalismus
- Alfred Schobert, Siegfried Jäger (Hg.) (2004). Mythos Identität. Fiktion mit Folgen. ISBN 3-89771-735-2 (international angelegter Überblick über Nationen- und Identitätenbildung)
Siehe auch
- Minderheitenkonflikt
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Staatsform
Kategorie:Nation
ja:国民国家
1513
Politik und Weltgeschehen
- 11. März: Leo X. wird zum Papst gewählt
- 6. Juni: Sieg der Eidgenossen über Frankreich in der Schlacht von Novara
- 9. September: In der Schlacht von Flodden besiegt England Schottland
- Eintritt der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden in die Schweizerische Eidgenossenschaft
- Niccolo Machiavelli schreibt sein berühmtestes Buch Il Principe („Der Fürst“), eine Abhandlung über die Kunst der Staatsführung
- Die Spanier entdecken Florida
- Vir fällt als letzter Ort in Herzegowina in türkische Hände
- 29. Oktober: Jacques Amyot, französischer Schriftsteller und Theologe († 1593)
- Hai Rui, chinesischer Beamter
- 20. Februar: Johann I., König von Dänemark 1481–1513 ( - 1455)
- 21. Februar: Julius II., war unter dem Namen Julius II. Papst ( - 1443)
- 9. September: Jakob IV., König von Schottland ( - 1473)
- 25. Dezember: Johann Amerbach, deutscher Drucker und Verleger der Frühdruckzeit ( - um 1440)
- 27. Dezember: Martin Pollich, Philosoph, Mediziner und Theologe, Gründungsrektor der Universität Wittenberg ( - um 1452)
als:1513
ko:1513년
Die Dreizehn Alten Orte
Die Dreizehn Alten Orte waren diejenigen Kantone der Schweiz, welche von 1513 (Beitritt von Appenzell) bis 1798 (Beginn der Helvetik) die Eidgenossenschaft bildeten.
Die dreizehn Orte waren:
- Zürich
- Bern
- Luzern
- Uri
- Schwyz
- Unterwalden (Ob- und Nidwalden)
- Glarus
- Zug
- Fribourg
- Solothurn
- Basel (Stadt und Land noch nicht getrennt)
- Schaffhausen
- Appenzell (ab 1597 Ausserrhoden und Innerrhoden getrennt)
Nicht mitgezählt wurden diejenigen Teile der Eidgenossenschaft, welche nicht gleichberechtigt waren, nämlich die zugewandten Orte, die Untertanengebiete der einzelnen Orte und die gemeinen Herrschaften.
Siehe auch: Alte Eidgenossenschaft, Die Acht Alten Orte.
Kategorie:Schweizerische Geschichte
Gemeine Herrschaft
Als gemeine Herrschaften (gemein im Sinne von gemeinsam) wurden diejenigen Untertanengebiete in der Alten Eidgenossenschaft bezeichnet, welche mehr als einem Ort (frühere Bezeichnung für die Kantone) unterstellt waren.
Von mehreren Orten gemeinsam beherrschte Gebiete
Je nach Gebiet übte eine unterschiedliche Anzahl von Orten die Herrschaft aus, jedoch nie alle dreizehn. Die gemeinen Herrschaften waren:
- Thurgau
- Im heutigen Kanton St. Gallen:
- Rheintal
- Gams
- Uznach
- Windegg/Gaster
- Sargans
- Im heutigen Kanton Aargau:
- Grafschaft Baden
- Die Freien Ämter
- Im heutigen Kanton Bern:
- Grasburg (Schwarzenburg)
- Im heutigen Kanton Freiburg:
- Murten
- Im heutigen Kanton Waadt:
- Orbe-Grandson
- Echallens
- Grosse Teile des heutigen Kantons Tessin (Ennetbergische Vogteien):
- Bellinzona
- Riviera
- Blenio
- Lugano
- Locarno
- Maiental (Valle Maggia)
- Mendrisio
Untertanengebiete, die keine gemeinen Herrschaften waren
Die folgenden Untertanengebiete waren keine gemeinen Herrschaften, da sie nur einem der Alten Orte unterstellt waren:
- Waadt ohne Orbe und Echallens (zu Bern, heute eigener Kanton)
- Aargau (zu Bern, heute eigener Kanton)
- Sax (zu Zürich, heute St. Gallen)
- Werdenberg (zu Glarus, heute St. Gallen)
- Livinen (Leventina) (zu Uri, heute Tessin)
Ausserdem waren Worms (heute Bormio), das Veltlin und Cleven (Chiavenna)
gemeinsame Untertanengebiete der Drei Bünde, welche heute den Kanton Graubünden bilden und zu den zugewandten Orten der Eidgenossenschaft gehörten. Diese Gebiete gingen 1797 an die Cisalpinische Republik und sind heute Teil von Italien.
Die sieben Zehnden des zugewandten Ortes Wallis verwalteten das Unterwallis als Untertanengebiet, zudem war das Lötschental Untertanengebiet der fünf oberen Zehnden.
Siehe auch
- Geschichte der Schweiz
Kategorie:Rechtsgeschichte Kategorie:Schweizerische Geschichte
1515
- Errichtung des St.-Annen-Kloster Lübeck
- Das erste Nashorn in Europa (Château d’If)
Politik und Weltgeschehen
- 14. März: Hermann V. von Wied wird Erzbischof von Köln
- 22. Juli: Wiener Doppelhochzeit
- Franz I. wird französischer König
- Johann Schöner veröffentlicht seinen Globus mit der Terra Australis.
- Die Franzosen unter Franz I. siegen über die Schweizer in der Schlacht von Marignano in Norditalien. Daraufhin erklärt sich die Schweiz am 14. September „auf ewig“ für neutral
- Mülhausen wird zugewandter Ort der Schweizer Eidgenossenschaft
- Markgraf Christoph I. (Baden) teilt das Land unter seine drei Söhne auf. Erst 1771 wird die Markgrafschaft Baden wieder per Erbschaftsvertrag unter Markgraf Karl Friedrich (Baden) vereinigt
- An der Wupper und an Bächen im Gebiet von Solingen existieren erste Schleifkotten: die Grundlage der weltberühmten Besteck-, Klingen-, Messer- und Schwert-Industrie; erste strenge Arbeitsteilung, Vorläufer heutiger industrieller Workflows
- Portugal beginnt mit der Erforschung Brasiliens
- 18. Februar: Valerius Cordus, deutscher Botaniker, Arzt, Pharmakologe und Naturforscher († 1544)
- 12. März: Caspar Othmayr, deutscher Priester, Theologe und Komponist († 1553)
- 28. März: Theresa von Ávila, spanische Nonne und Kirchenlehrerin, Heilige († 1582)
- 4. April: Ambrosius Lobwasser, deutscher Schriftsteller († 1585)
- 12. Mai: Christoph, Herzog von Württemberg († 1568)
- 22. Juli: Philipp Neri, römischer Heiliger, Gründer des Oratoriums
- 22. September: Anna von Kleve, Ehefrau König Heinrich VIII. († 1557)
- 4. Oktober: Lucas Cranach der Jüngere, deutscher Maler und Graphiker († 1586)
- 1. Januar: Ludwig XII. (Frankreich), König von Frankreich 1498–1515 ( - 1462)
- 5. Februar: Aldus Manutius, venezianischer Buchdrucker und Verleger ( - 1449)
- 5. November: Mariotto Albertinelli, italienischer Maler ( - 1474)
- 11. November: Dietrich Coelde, niederländischer Schriftsteller ( - um 1435)
- 16. Dezember: Alfonso de Albuquerque „Alfonso der Große“, portugiesischer Militär, Politiker, Seefahrer und zweiter Gouverneur von Indien ( - 1453)
- Alonso de Hojeda, spanischer Entdecker ( - um 1470)
ko:1515년
simple:1515
Krieg
Krieg ist ein militärisch ausgetragener Konflikt zwischen Staaten und/oder planmäßig vorgehenden, bewaffneten nichtstaatlichen Kollektiven. Seine Formen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden, zum Weltkrieg oder zum Völkermord werden.
Völkermord
Begriff
Das Wort "Krieg" bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ heißt einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzeigen. Auch wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. In der Sprache Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen".
Während individuelles oder kollektives Rauben und Töten von Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.
Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.
Typen
Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:
Ein zwischenstaatlicher Krieg findet in der Regel zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen die Armee einer Besatzungsmacht.
In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, aber nicht staatlich organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften, "Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.
In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.
Diese Typologie ist nicht eindeutig, da real zahlreiche Misch- und Übergangsformen vorkommen. Der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben, ist darin ein Sonderfall. Er lässt sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen, sondern gilt als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition (Koalitionskrieg) kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung (Partisanen- oder Guerillakrieg, wobei die Eigensicht - Kriegspartei - der Außensicht - Gruppenkriminalität - widerspricht). Dabei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene unverkennbar bestimmte Ziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile.
Weitere Sonderformen sind unter Anderem die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.
Verlaufsschema
Kriege werden innerhalb eines Verbandes immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher Entscheidungsgewalt organisiert:
- die strategische Ebene: Hier wird entschieden, ob, warum und wozu ein Krieg geführt wird. Strategische Entscheidungen werden meist von führenden Politikern oder den ranghöchsten Militärpersonen eines Kollektivs getroffen.
- die taktische Ebene: Hier wird entschieden, wie der Krieg geführt wird. Diese Entscheidungen werden meist von Personen getroffen, die innerhalb des Verbandes militärische Führungskompetenz erworben haben.
- die operative Ebene: Hier sollen Personen die innerhalb der übergeordneten Ebenen getroffenen Entscheidungen ausführen. Die meisten Kriegsteilnehmer agieren auf dieser Ebene.
Der allgemeine Ablauf einer Kriegsentscheidung kann in vier Phasen eingeteilt werden, die sich im Krieg wie ein Kreislauf ständig wiederholen:
- Orientierung: Der kriegerische Verband sucht im Gebiet seines (potentiellen) Gegnerkollektivs oder seiner Gegner nach möglichen Angriffszielen.
- Observierung: Das nähere Umfeld eines ausgewählten Kriegsziels wird auf Verteidigungsmaßnahmen des Gegnerverbands hin untersucht.
- Entscheidung: Der kriegerische Verband trifft aufgrund der gewonnenen Informationen eine Entscheidung darüber, ob ein Angriff erfolgt oder nicht.
- Handlung: Der kriegerische Verband führt nach getroffener Entscheidung einen Angriff auf seinen Gegner durch.
Der kriegerische Verband, der diesen Kreislauf - auch OOEH-Schema genannt - ungestört durchführen kann, ist in der Offensive. Ein Verband, der selber nicht zu einem vollständigen OOEH-Entscheidungskreislauf in der Lage ist, versucht diesen bei seinem Gegner mit Hilfe von geeigneten Verteidigungsmaßnahmen zu unterbrechen. Er befindet sich also in der Defensive.
Hauptursachen
Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:
- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel
- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z.B. Dschihad)
- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten
- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) Auch als "Machtvakuum" bezeichnet.
- ethnische Konflikte
- Nationalismus
- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in verschiedenen Religionskriegen (z.B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im Christentum, „Blumenkriege“ der Azteken)
- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und Staatsführung zusammenzuschweißen
- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte.
Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im "Frieden". Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.
Geschichte
Antike und europäisches Mittelalter
Frieden
Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte seit jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als Bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.
Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.
Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.
Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz.
Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegsführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.
Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.
Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.
Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.
Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.
Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe [http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm hier]). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
- die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
- die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_107.html]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.
Das Zeitalter der Weltkriege
Kombattant, 1919]]
Kombattant)]]
Kombattant)]]
Kombattant eingebrannter Schatten einer Person und einer Leiter]]
Kombattant
Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.
Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.
Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.
Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 mit der deutschen Besetzung von Tschechien. Der Weg in den 2. Weltkrieg war damit frei.
Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegsführung ignorierte das Völkerrecht.
So kam es im Kriegsverlauf
- zum Bombenkrieg gegen dicht besiedelte Gebiete, erstmals durch deutsche Bomber 1937 im spanischen Bürgerkrieg auf Guernica und 1940 auf London und Coventry, dann auch durch die englisch-amerikanischen Flächenbombardements von Dresden und anderen deutschen Städten,
- zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massenvernichtung im deutschen Russlandfeldzug, wobei deutsche Wehrmacht und SS zusammenwirkten,
- das massenhafte Zugrundegehen von Kriegsgefangenen, wozu gleichermaßen organisatorische Überforderung, Gleichgültigkeit und kriminelle Energie beitrugen,
- zur Strategie der „verbrannten Erde“, die die Deutschen erst im Partisanenkrieg in Osteuropa, dann im Rückzug auch im eigenen Land anwandten,
- und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.
Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatsbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch, überhaupt Menschen nach dem Völkerrecht wegen ihrer Kriegsverbrechen zu beurteilen.
Die ungeheure Steigerung der Vernichtungskapazitäten und Verselbstständigung der Kriegführung verstärkte nach 1945 die Bemühungen, Kriege generell zu vermeiden. In Europa, besonders in Deutschland herrschte bei weiten Teilen der Zivilbevölkerung die Einstellung vor: Nie wieder Krieg!
Erneut wirkten nun vor allem die USA auf die Einrichtung einer Weltorganisation zur diplomatischen Konfliktlösung und Kriegsverhütung hin: die UNO. Die Erfahrung der Ohnmacht des Völkerrechts in den Weltkriegen fand ihren Niederschlag in ihrer Charta, hier vor allem in Kapitel II, Absatz 4:
:Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Dies verbot erstmals allgemeinverbindlich jeden Angriffskrieg und jede militärische Erpressung. Die Charta bekräftigt das Prinzip der Nichteinmischung und das natürliche Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Sie verpflichtet alle Mitglieder zu gemeinsamen friedenserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen und machte diese von einem Mandat des UN-Sicherheitsrats abhängig. Dabei stand auch die Sorge vor einem neuen weltumspannenden Konflikt Pate, die durch den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bereits auf der Konferenz von Potsdam im Juli 1945 am Horizont auftauchte.
Auch die Bemühungen zur Ächtung bestimmter Waffengattungen wurden seit 1945 verstärkt. Doch während das Verbot von B- und C-Waffen weithin akzeptiert wurde, misslang das universale Verbot der Atomwaffen. Bis 1949 besaßen die USA das Atommonopol; bis 1954 erreichte die Sowjetunion ein strategisches „Atompatt“, das vor allem auf der Bereithaltung von Wasserstoffbomben und Fernlenkwaffen beruhte. Beide weltpolitischen Kontrahenten waren von nun an zum atomaren Zweitschlag mit unkalkulierbaren Folgen im Feindesland fähig.
Seit dem Beinahe-Zusammenstoß der Supermächte in der Kubakrise von 1962 wurden ergänzend aber erste Schritte zur gemeinsamen Rüstungskontrolle gemacht. Die KSZE wurde 1973 eingerichtet und erlaubte den Europäern gewisse eigenständige Abrüstungsinitiativen mit der Sowjetunion. Hinzu kam die seit 1979 wachsende Friedensbewegung, die den innenpolitischen Druck zu Abrüstungsvereinbarungen vor allem in Westeuropa und den USA verstärkte. Mit Gorbatschows Angeboten gelang 1986 in Reykjavik ein Durchbruch zum vollständigen Rückzug aller Mittelstreckenraketen aus Europa, der eine Reihe Folgeverträge nach sich zog.
Mittelstreckenraketen
Unterhalb der Atomkriegsschwelle fanden jedoch zwischen 1945 und 1990 laufend sogenannte konventionelle Kriege vor allem in Ländern der so genannten Dritten Welt statt. Eine Reihe davon waren Stellvertreterkriege, z.B. der Koreakrieg (1950 bis 1953), der Vietnamkrieg (1964-1975) sowie zahlreiche Konflikte in Afrika und Lateinamerika. Dort verhinderte der Blockgegensatz des Kalten Krieges und das gegenseitige Abstecken von Einflusszonen der Supermächte häufig regionale Konfliktlösungen und begünstigte verlängerte Bürgerkriege mit vom Ausland finanzierten Guerillakämpfern.
Tendenzen seit 1990
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 endete der Kalte Krieg. Die Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawiens führte Anfang der 90er Jahre zu einem starken Anstieg der Zahl der Kriege. Seit 1992 hat sich die Zahl der laufenden Kriege (pro Jahr) jedoch nahezu halbiert [http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm]. Es kam jedoch auch zu neuen Kriegen, die nun auch im Westen zunehmend wieder als legitime Mittel zum Erreichen politischer Ziele wie der Durchsetzung von Menschenrechten oder als Prävention gegen tatsächliche oder vermutete Rüstungspläne und Angriffsabsichten des Gegners angesehen werden.
Die UNO nahm ihre kriegsvermeidende Rolle nicht immer wahr, sondern legitimierte einige militärische Eingriffe, die zuvor als illegale Angriffskrieg galten. Durch dieses Schaffen neuer Fakten veränderte sich die Auslegung des geltenden Völkerrechts: Das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten wird immer öfter aufgegeben.
Offenbar wird – zumindest in der westlichen Welt – die Vorstellung von Krieg als Kampf „Staat gegen Staat“ oder „Volk gegen Volk“ allmählich abgelöst von der Idee, dass Kriege eine Art Polizeiaktion der Weltgemeinschaft gegen aus den Regeln ausscherende Mitglieder sind oder sein sollten. Dabei besteht jedoch über die Auslegung der Regelverletzung, die einen Krieg rechtfertigen kann, bisher in der UNO keine Einigkeit. Das dort bisher zur Feststellung legitimer Selbstverteidigung gültige Verfahren im UN-Sicherheitsrat wurde zuletzt 2003 von der einzigen verbliebenen Supermacht, den USA, unterlaufen und missachtet. Damit wurde die Allgemeingültigkeit des Völkerrechts erneut in Frage gestellt.
Die Unzulänglichkeit der bisherigen völkerrechtlichen Kriterien, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen wird zunehmend erkannt: etwa gegenüber ethnischen Völkermorden ohne offenkundige staatliche Lenkung, neueren asymmetrischen Konflikten; sich auflösenden oder mit Privatarmeen verbindenden Staatsgebilden, der Strategie der „preemptive strikes“ (vorbeugenden Entwaffnung) und dem internationalen Waffenhandel. So hat die UNO bisher weder die Überprüfung der tatsächlichen Kriegsgründe noch die Kontrolle der Waffentechnologie noch die Einhaltung von Abkommen zur Ächtung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen wirksam geleistet.
Ferner wurde mit der neueren Legitimation von Angriffskriegen ein neues Wettrüsten eingeleitet. Dabei wird seitens der USA und anderer Staaten wie Nordkorea oder der Volksrepublik China auch der Ersteinsatz von Atomwaffen eingeplant und vorbereitet. In Russland ist ebenfalls eine neue Hinwendung zur auch atomaren Hochrüstung zu verzeichnen. Die Schwelle zum Atomkrieg wurde mit sogenannten „mini nukes“ deutlich gesenkt.
Krieg und Politik
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt im Artikel 26 (1):
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Seit der Neuzeit wird Krieg eng mit der Politik souveräner Nationalstaaten verknüpft, die innenpolitisch über ein Gewaltmonopol verfügen. Der preußische Militärtheoretiker Clausewitz sah Krieg als „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Weil diese Gewalt von einem souveränen Staatswesen ausgeht, definierte er sie als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“:
„So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel.“
Eine politische Orientierung, die Krieg für natürlich, unvermeidbar, sogar fortschrittsfördernd hält und Rüstungsanstrengungen prinzipiell bejaht, nennt man Militarismus. Der griechische Philosoph Heraklit drückt diese Haltung mit dem geflügelten Wort aus: „Krieg ist der Vater aller Dinge.“
Die entgegengesetzte Haltung will Kriege nicht nur vermeiden, sondern langfristig als Mittel der Konfliktaustragung ausschließen, abschaffen und überflüssig machen: Der Pazifismus (von Lateinisch pacem facere: „Frieden schaffen“).
Für ihn ist Krieg „eine Geißel der Menschheit“ (UNO-Charta).
Zwischen diesen Polen bewegt sich die so genannte „Realpolitik“ des Großteils aller Staaten, die militärische Gewalt als ultima ratio – „letztes Mittel“ – nie ganz ausschließt und von Fall zu Fall als unvermeidlich anwendet. Dabei ist in heutigen westlichen Gesellschaften vor, in und nach einem Krieg meist heftig umstritten, ob und wann dieses Mittel tatsächlich das letzte, der Krieg also wirklich unvermeidbar war und ist.
Auslöser
Hierzu werden mitunter kriegsauslösende Einzeltaten inszeniert (Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg) oder wirtschaftliche Konflikte provoziert (Zoll, Patentrecht, Einfuhrbeschränkungen). Da sowohl Attentate als auch Terrorakte die moralische Rechtfertigung für einen Krieg bilden können, kommt der Inszienierung eines Krieges oft höhere Bedeutung zu, als der späteren Durchführung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Kriegsführung neben logistischen und humanitären Gesichtspunkten vor allem ökonomische Zwänge birgt.
Besondere regierungspolitische Motive
In ärmeren Ländern dienen Kriege oft innenpolitischem Kalkül. Dabei rechnet die Regierung eines solchen Landes damit, dass das Volk durch das durch den Krieg erzeugte Härteklima mit unmittelbaren Lebensfunktionen wie Nahrung, Kleidung, Wohnung so beschäftigt ist, dass es keine Zeit mehr hat, sich Themen wie Regierung, Politik oder Wirtschaft zu widmen. Eine Regierung kann so versuchen, Kritik zu unterdrücken.
Wohlstandsnationen führen Kriege meist abseits der eigenen Heimat. Eine drastische Einengung der Lebensgrundlage ist in diesen, eher höher gebildeten Bevölkerungen meist nicht vermittelbar und würde nicht breit akzeptiert. Dennoch wird in der Heimat eine „psychologische Militarisierung“ auf das gesamte Volk übertragen, welche auf Patriotismus und Duldung der Beschneidung von Grundrechten, beispielsweise im Wege der Terrorismusbekämpfung, abzielen.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Art Flucht nach vorn, im Zusammenhang mit bereits unabhängig vom Krieg bestehenden Strukturproblemen im eigenen Land beziehungsweise drohendem Machtverlust der Regierung. Der Krieg kann als Rechtfertigung für unterschiedliche Einschränkungen (zum Beispiel der Menschenrechte oder der Sozialversorgung) verwendet werden.
Da eine Bevölkerung sich zumeist in relativer Akzeptanz mit ihrer Regierung befindet (gestützt durch staatlich gelenkte Medien oder durch echte Akzeptanz von aggressiven Expansionsabsichten beziehungsweise durch stillschweigendes Erdulden der Staatsführung), stellt die Wechselwirkung zwischen der Volksmeinung einerseits und der Legitimation einer Regierung Krieg zu führen andererseits, ein besonders wichtiges Instrument der Militarisierung im Vorfeld der Kriegsführung dar.
Ausnahmezustand
Zu diesen kleinen Kriegen zählen Krawalle, Aufstände, der Staatsstreich, Bürgerkriege usw. Sie bilden die überwältigende Mehrzahl aller Kriege; die „regulären“ Kriege zwischen Staaten und regulären Truppen demgegenüber die Ausnahme.
Einige Autoren (Agamben, Hardt und Negri) hinterfragen diese Ansicht mittlerweile, so werde Ausnahmezustand zum Normalzustand zu erklärt:
- Aktionen, die man früher in einem Krieg durchführte, werden nun als so genannte „Polizeimaßnahmen“ durchgeführt
- Die Bekämpfung des Terrorismus steht in einem Spannungsverhältniss zu Demokratie, etwa durch die Beschneidung von bürgerlichen Freiheiten.
Die Politik sehe Krieg nicht mehr als letztes Mittel, sondern als Werkzeug zur Kontrolle und Disziplinierung.
Ressourceneinsatz
Wegen der extremen Belastung, die der Krieg den beteiligten Parteien auferlegt, ist eine positiv gestimmte eigene Öffentlichkeit für eine kriegführende Institution oder Nation von kriegsentscheidender Bedeutung.
Militärstrategie
Die militärische Strategie ist der Plan, um den Zweck des Krieges zu erreichen. Zweck des Krieges ist nach Clausewitz immer der Friede, in dem die eigenen Interessen dauerhaft gesichert sind.
Militärische Strategien ändern sich mit der Waffenentwicklung. In der Geschichte wurden häufig dominante Mächte zurückgeworfen, weil neuere, wirksamere Waffen entwickelt wurden. Aber auch ohne Neuentwicklung von Waffen können bessere strategische Planungen einen Krieg entscheiden, u. U. auch aus der Unterlegenheit heraus.
In der Militärstrategie geht es immer darum, durch geschickte räumliche und zeitliche Anordnung der Gefechtssituationen den Erfolg herbeizuführen. Als Krönung gilt es allgemein, wenn man ohne einen Kampf den Sieg davonträgt. Kriegslisten sind daher ein wesentliches Element des Krieges. Die wohl berühmteste Kriegslist der Geschichte ist die des trojanischen Pferdes.
Militärstrategie lässt sich nach Edward Luttwak in zwei Dimensionen aufspannen. Einer Horizontalen und einer Vertikaklen. Die Horizontale Ebene entspricht der temporären Abfolge jeder strategischen Operation inklusive Clausewitzs Kulminationspunkt.
Die Vertikale Dimension gliedert sich in mehrere Ebenen. Die unterste ist die technische Ebene, diese umfasst die Effektivität, als auch die Kosten von Waffensystemen, und damit auch den Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der einzelnen Soldaten.
Als nächstes folgt die taktische Ebene. Sie umfasst die untere Militärische Führung also alles bis Batallions oder Brigadeebene, sowie die Moral der Truppe und beinhaltet vor allem die Geländeausnutzung.
Als nächstes folgt die operative Ebene. In dieser findet sich die militärische Strategie von Divisionsebene und aufwärts. Hier werden größere militärische Manöver unter anderen Gesichtspunkten wie in der taktischen Ebene geplant und ausgeführt. Hier entscheiden weniger das Gelände als beispielsweise die zur verfügungstehenden Ressourcen inklusive die Einbeziehung wirtschaftlicher Kapazität.
Als oberste Ebene gilt die Gefechtsfeldstrategie. In ihr entscheiden einzig und alleine die politischen Ziele und Eigenheiten der kriegführenden Parteien. Auf einem Kriegsschauplatz wird die Strategie im Rahmen von Feldzügen durch Operationen umgesetzt. Für Operationen werden Weisungen und Operationspläne erstellt, die die übergeordneten strategischen Ziele in praktische, militärische Aufträge und Handeln umsetzen.
Zu den berühmtesten strategischen Denkern gehören Sun Tzu (Die Kunst des Krieges) und Carl von Clausewitz (Vom Kriege).
Ethische Aspekte
Wirkungen
Carl von Clausewitz
Jeder Krieg ist, neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Diese entstehen einerseits als zwangsläufige Nebenfolgen des Waffeneinsatzes gegen Menschen, andererseits aus strategischen Gründen (zum Beispiel beim Sprengen von Brücken oder durch Vergiftung von Grundnahrungsmitteln), zum Teil wird die Zerstörung von Gebäuden, ja der ganzen Infrastruktur des Kriegsgegners aber auch bewusst herbeigeführt, um die Zerstörungskraft einer Armee zu demonstrieren und den Gegner einzuschüchtern (zum Beispiel „Shock and awe“-Strategie im Irak-Krieg).
In vielen Kriegen wurden (und werden) Kriegsverbrechen begangen (beispielsweise Folterungen, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, etc.). Das große Machtgefälle in Kriegsgebieten und die weitgehende Freiheit vor Strafverfolgung können in Verbindung mit der Allgegenwart des Todes natürliche Hemmschwellen abbauen.
Bedeutung
Viele Kriege waren von entscheidender historischer Bedeutung. Durch die Römischen Kriege wurde die „Zivilisation“ in Europa verbreitet und durch Kriege im Rahmen der Völkerwanderung das Ende des römischen Reiches herbeigeführt. Die Auswirkungen hiervon waren so stark, dass 1000 Jahre Chaos folgten, welche aus heutiger Sicht als Mittelalter bezeichnet werden.
Durch die Revolutionskriege wurde der demokratische Gedanke in Europa verbreitet, durch die Bauernkriege der Protestantismus. So wurde das Aufstreben des Faschismus im 2. Weltkrieg beendet oder zumindest so stark zurückgedrängt, dass Faschisten nunmehr eine Randstellung einnehmen.
Neben den politischen Auswirkungen hat ein Krieg immer eine Vielzahl an negativen Folgen. So dezimiert er die Bevölkerung eines Landes extrem, durch den 2. Weltkrieg wurden ganze Jahrgänge nahezu ausradiert. Ebenso drastisch sind die wirtschaftlichen Folgen.
Alternativen
Da als eine der rationalen Kriegsursachen der Kampf um Ressourcen gilt, werden Kriege umso unwahrscheinlicher, je günstiger Ressourcen einer Region für eine andere Region verfügbar werden, ohne in einer kriegerischen Auseinandersetzung unter Lebensgefahr erobert werden zu müssen. Damit sind Kriege wirtschaftlich um so uninteressanter, je besser die bestehenden Ressourcen im Wege von Vereinbarungen genutzt werden.
Alternative zum militärischen Widerstand („Krieg“), wenn man angegriffen wird, sind die Konzepte des „zivilen Widerstands“.
Da Volkswirtschaften (ebenso wie Regionen, Städte und Familien) in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und Ressourcen zurückhalten, erscheint dieses „Idealbild“ der Welt utopisch.
Bewertung des Krieges
Immer wieder wurde in der Geschichte versucht, die Kriegsführung bestimmten Regeln oder moralischen Vorgaben zu unterwerfen, also zu einer Art Verhaltenskodex zu finden. Die sich im Krieg Bahn brechende Aggression wird „höheren Werten“ unterworfen – und letztlich damit auch relativiert.
Nach verlorenen Kriegen neigen die Menschen dazu, Krieg generell zu verdammen. So kamen in Deutschland nach 1945 Formeln wie „Nie wieder Krieg“ auf (bekannt ist das Plakat von Käthe Kollwitz mit diesem Titel). Nach Siegen hingegen wird der Krieg verherrlicht. So ist die Welt voll von Siegesdenkmalen, Triumphbögen und anderen Erinnerungen an große militärische Erfolge.
Oft wird der Krieg heroisiert. Kant beispielsweise schreibt: Selbst der Krieg, wenn er mit Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird, hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je mehreren Gefahren es ausgesetzt war und sich mutig darunter hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu erniedrigen pflegt. (Kritik der Urteilskraft, § 28.
Von der Natur als einer Macht.)
In der europäischen Literatur wird häufig so zwischen dem „geordneten“ und dem nicht geordneten Krieg unterschieden. Auf der anderen Seite stehen die, die im Prinzip mit der gleichen Grundüberlegung wirtschaftlichen Wohlstand als beste Kriegsprävention ansehen. Hier neigt man dazu, die Perversionen des ungehegten Krieges als Normalzustand des Krieges darzustellen. Daraus folgen Überlegungen, wie Krieg vermieden werden kann und Versuche, einen ewigen Frieden zu erreichen. Der Krieg wird so als das absolute Böse angesehen, als das Werk von moralisch verkommenen Machthabern, die aus niederen Motiven ihr Land in einen Krieg stürzen.
Es gibt auch Ansichten, dass sich der Charakter des Krieges geändert habe und folglich heute ein „gehegter Krieg“ nicht mehr möglich sei. Dass sich die Formen des Krieges ändern, ist aber eine Feststellung, die so alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Neue Kriegsformen wurden zu allen Zeiten als ordnungswidrig geachtet, häufig als Verstöße gegen eine göttliche Ordnung. Heute werden in der abendländischen Kultur bestimmte Kriegsformen als zulässig dargestellt (etwa Bombenabwürfe auf Städte, die Militär treffen sollen, aber auch Zivilpersonen gefährden), während andere Kriegsformen (etwa Selbstmordattentate, die nicht militärische Einrichtungen treffen) als unzulässig interpretiert werden, während in der islamischen Welt oft die gegenteilige Ansicht anzutreffen ist.
Krieg ist nicht nur ein Mittel staatlich organisierter und gelenkter Politik. Neben den Staaten, die als kriegführende Seite ein Heer hatten, spielten offenbar zu allen Zeiten die ,nicht regulären' Gruppen im Krieg eine erhebliche Rolle: Kosaken, Jäger, Husaren, Samurai, Partisanen, in der neuerer Zeit die Guerilla, Freischärler, Milizen und Taliban. Was nicht regulär ist, wird politisch diskutiert. Bei noch genauerem Hinsehen allerdings merkt man, dass die Theorie des irregulären Kämpfers (Partisanen) eine Weiterentwicklung der Clausewitzschen Theorie ist, wie sie die Clausewitz-Kenner Lenin und Carl Schmitt vorgenommen haben.
Somit scheitert auch der Versuch, zwischen einem Konflikt und einem formal erklärten Krieg zu unterscheiden und die Bezeichnung „Krieg“ auf jene Konflikte einzuschränken, die mit einer formalen Kriegserklärung einhergehen.
Völkerrecht
Das moderne Völkerrecht versucht, zwischenstaatliche Kriege von anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung, Angriffs- und Verteidigungskrieg, Zivilisten und Militärpersonal und damit legitime von illegitimen Kriegshandlungen zu unterscheiden.
Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch den Angriff selbst ersetzt.
Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation. Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg selbst.
Gegenbegriff zum „Krieg“ ist der „Frieden“. Dieser setzt völkerrechtlich wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation (Lateinisch: „Besiegung“).
Historisch häufiger | | |