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1290er

1290er

Ereignisse


- 1. August 1291 (in Wahrheit: "Anfang August") - Gründung der Schweizer Eidgenossenschaft, (Rütli-Schwur, Bundesbrief) durch die Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz. ko:1290년대

Kategorie:1290er



1291

Ereignisse

Politik und Weltgeschehen


- 17. Juni - Akkon, die letzte Kreuzfahrerbastion, fällt. Ende der Kreuzzüge
- 1. August (in Wahrheit: "Anfang August") - Gründung der Schweizer Eidgenossenschaft, (Rütli-Schwur, Bundesbrief) durch die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee.
- Erste urkundliche Erwähnung von Altdorf bei Nürtingen und Illerrieden.
- Maunu wird Erzbischof von Tartu.

Geboren


- Philippe de Vitry, französischer Dichter, Komponist, Politiker, Bischof von Meaux († 1361)
- Guido Gonzaga, Graf von Mantua
- 8. Februar - Alfons IV. (Portugal), König von Portugal († 1357)
- 9. März - Cangrande I. della Scala, Stadtherr (Signore) von Verona († 1329)

Gestorben


- 15. Juli - Rudolf I. von Habsburg, römisch-deutscher König (
- 1218)
- 16. August - Friedrich Tuta, Regent der Markgrafschaft Meißen (
- 1269) als:1291 ko:1291년

Eidgenossenschaft

Der Ausdruck Eidgenossenschaft bezeichnet:
- die Verbindung von Menschen, siehe Eidgenossenschaft (Rechtsbegriff),
- den offiziellen deutschsprachigen Namen der Schweiz, siehe Schweizerische Eidgenossenschaft,
- die so genannt Alte Eidgenossenschaft, ebenfalls in der Schweiz. Der Ausdruck Eidgenossen bezeichnet:
- ein Synonym für die Schweizer, siehe Schweiz,
- die militärdienstpflichtigen Pferde in der Schweizer Armee.

Rütli-Schwur

Der Rütlischwur ist ein schweizer Nationalmythos. Er besagt, dass Abgesandte aus den drei Orten oder Waldstätten (den Urkantonen der Schweiz) auf dem Rütli am Vierwaldstättersee einen Schwur leisteten, der ein Schutz- und Trutz-Bündnis besiegelte. Als Anführer dieser Abgesandten werden Walter Fürst von Uri, Werner Stauffacher von Schwyz und Ueli von Melchtal aus Unterwalden genannt.

Geschichte

Der Rütlischwur wird erstmals im weissen Buch von Sarnen 1470 erwähnt, allerdings noch ohne Datierung. Der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den "Mittwoch vor Martini" 1307 fest, also auf den 8. November 1307.

Gründungsmythos

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der nicht belegbare Gründungsmythos des Rütlischwures durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Nationalfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahrfeier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 für den Bundesrat verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern, und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von Anfang August 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als eige Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Tschudis Datum des Rütli-Schwurs als Gründungjahr der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütli-Schwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Henri Guisan oder mit der 650 Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütli-Schwur Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Nationalfeiertag.

Der Rütli-Schwur im Drama Wilhelm Tell von Friedrich Schiller:

Eng verbunden mit dem Rütli-Schwur ist die Sage von Wilhelm Tell. :Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, :in keiner Not uns trennen und Gefahr. :Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, :eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. :Wir wollen trauen auf den höchsten Gott :und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.

Literatur


- zu Patto di Torre' als möglicher Vorläufer des Rütli-Schwurs vgl.', Il castello di Serravalle, Punti di storia della Valle di Blenio, Don Pietro Berla, Edizioni Arca, ISBN 88-85232-04-3
- Georg Kreis: Der Mythos 1291: Zur Entstehung des schweizerischen Nationalfeiertags. Basel: F.Reinhardt, 1991.
- Georg Kreis: Mythos Rütli: Geschichte eines Erinnerungsortes. Zürich. Orell Füssli, 2004.
Siehe auch: Drei Eidgenossen, Geschichte der Schweiz. Kategorie:Schweizerische Geschichte Kategorie:1291 als:Rütli-Schwur

Bundesbrief von 1291

Der Bundesbrief, datiert von Anfang August 1291, gilt als mythische Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dieser Bund wurde von den Gebieten Uri, Schwyz und Unterwalden aufgestellt, womit diese nach dem Mythos die ersten drei Kantone der Schweiz bildeten. Er ist erhalten und im Bundesbriefmuseum in der Gemeinde Schwyz ausgestellt. Der Bundesbrief liegt als Pergamentblatt im Format 320 x 200 mm vor und umfasst 17 Zeilen. Pergament Es wird oft übersehen, dass nur Nidwalden, nicht aber Obwalden im Text erwähnt wird. Die Urkunde ist aber mit dem Siegel von Unterwalden versehen, welches sowohl für Nidwalden als auch für Obwalden galt. Es könnte sein, dass Obwalden zu einem späteren Datum diesem Bund beitrat. Ebenfalls weniger bekannt ist, dass die Urkunde kein genaues Datum trägt: sie sei "Anfangs August" 1291 verfasst worden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass dies gerade am 1. August gewesen sein muss. Auch ist hervorzuheben, dass der Bundesbrief nicht die Gründung eines Verteidigungsbündnisses darstellt, sondern sie ist eher ein Rechtsdokument, das die damals herrschenden Strukturen zementieren sollte (nur 2 von 7 Absätzen sind für den Beistand im Kriegsfall relevant). Dafür spricht auch, dass die damaligen habsburgischen Herrscher die Orte der alten Eidgenossen eher in Ruhe liessen; Habsburgische Befestigungsanlagen sind in der Innerschweiz nicht bekannt. Erst im 19. Jahrhundert, insbesondere beim 600-jährigen Jubiläum 1891, schenkte man diesem Bundesbrief die Beachtung, die er heute geniesst. Zuvor wurde als Gründung der Schweiz meist der Bund von Brunnen angesehen, welcher am 9. Dezember 1315 nach der Schlacht bei Morgarten geschlossen wurde. Für den Rütli-Schwur existiert auch das überlieferte Datum 8. November 1307. Zudem wird im Bundesbrief von 1291 auf ein früheres Abkommen Bezug genommen, dessen Text jedoch nicht erhalten geblieben ist. Somit kann man die Gründung nicht auf ein einzelnes Ereignis (die Unterzeichnung des Bundesbriefes) reduzieren, sondern muss sie als lange andauernden geschichtlichen Prozess verstehen. Bis 1966 erachtete man den Bundesbrief als echt und Erneuerung eines früheren Schreibens. Viele weisen nach 1966 dann darauf hin, dass der Bundesbrief mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fälschung aus dem 14. Jahrhundert oder um 1400 darstellt, wie sie im Mittelalter gang und gäbe waren.Kritiker dieser Haltung betonen hingegen, man habe das Alter des Bundesbriefes mit der C14-Methode mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Prozent auf den Zeitraum zwischen 1252 und 1312 festlegen können [http://www.educeth.ch/physik/leitprog/radio/docs/radio.pdf]. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch die Zuverlässigkeit der Radiometrie teilweise umstritten ist und letztlich nur über das Alter des verwendeten Pergamentpapiers, nicht aber über dessen Inhalt Auskunft geben kann. Unbestritten ist hingegen, dass der Bundesbrief im Kontext von unzähligen anderen Landfrieden der damaligen Zeit gesehen werden muss und sich keine direkte Verbindung zum modernen Schweizer Bundesstaat von 1848 herleiten lässt.

Siehe auch


- Geschichte der Schweiz
- Rütli-Schwur
- Urkanton Kategorie:Schweizerische Geschichte Kategorie:1291 als:Bundesbrief

Nidwalden

Der Kanton Nidwalden ist ein Kanton in der Zentralschweiz. Mit dem Halbkanton Obwalden bildete er Unterwalden, einen der drei Urkantone von 1291. Deutsch: Nidwalden; Französisch: Nidwald; Italienisch: Nidvaldo; Rätoromanisch: Sutsilvania; Englisch: Nidwalden (veraltet: Nidwald); amtlich auch Unterwalden nid dem Wald.

Geografie

Nidwalden befindet sich im Zentrum der Schweiz. Im Norden ist der Kanton durch den Vierwaldstättersee begrenzt, in allen anderen Richtungen durch Bergketten. Vierwaldstättersee

Verfassung

Innerhalb der Schweizer Eidgenossenschaft ist Nidwalden ein Halbkanton. Dies gibt Nidwalden grundsätzlich alle Rechte und Pflichten wie den anderen Kantonen; einzige Ausnahme ist, dass Nidwalden nur einen statt zwei Vertreter in den Ständerat entsenden kann und seine Abstimmung beim Ständemehr nur als eine halbe Stimme zählt.

Legislative

Der Landrat, das kantonale Parlament, hat 60 Sitze.

Exekutive

Wirtschaft

Bis ins 20. Jahrhundert war Nidwalden von der Landwirtschaft dominiert. Vieh und Käse wurde vor allem nach Norditalien exportiert. Seit der Mitte des 19. Jahrhundert begannen Handel, Industrie und Fremdenverkehr an Bedeutung zu gewinnen. Heute haben sich viele kleine und mittelgrosse Unternehmer in Nidwalden etabliert. Die Pilatus Aircraft, welche Flugzeuge herstellt, ist ein grosser Arbeitgeber. Viele der industriellen Betriebe haben sich in Maschinenbau, Medizinalapparaten, Internationalem Handel, Optik oder Elektronik spezialisiert. Traditionelle Betriebe in Land und Forstwirtschaft sind immer noch bedeutsam. Die Landwirtschaft ist auf Viehzucht und Milchprodukte spezialisiert. Die Bauernbetriebe sind noch immer Familienbetriebe.

Fremdenverkehr

Wegen der bergigen Umgebung ist Fremdenverkehr in Nidwalden wichtig. Der See und die Berge ziehen viele Urlauber an, im Sommer wie auch im Winter. Die wichtigsten Fremdenverkehrsgebiete sind Klewenalp, das Stanserhorn, der Titlis Gletscher, die Bannalp und der Bürgenstock.

Geschichte

Im Jahre 1291 gründete Unterwalden (Nid- und Obwalden) zusammen mit Uri und Schwyz die Eidgenossenschaft. Zur damaligen Zeit war dies noch kein Staat, aber gegen das 14. und 15. Jahrhundert etablierten sich die ersten Staatsformen. Dies waren frühe Formen von Landsgemeinden und Gerichte. Im 14. und 15. Jahrhundert trafen sich Abgeordnete von Nidwalden mit solchen von Obwalden, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen, aber die beiden Halbkantone waren nie eins. Zum Beispiel war Obwalden nicht daran beteiligt, als die Gebiete von Bellinzona, Riviera und Blenio annektiert wurden (heute Teil des Kantons Tessin). Um 1500 gingen viele Nidwaldner als Söldner in fremde Dienste, weshalb die Nidwaldner von ihren Nachbarn auch Riisseckeler genannt wurden. Einige wanderten später für immer aus, viele ins Elsass. Nachdem Nidwalden die neue Verfassung von Napoleon abgelehnt hatte - die Ideen der Französischen Revolution waren nicht sehr populär im landschaftlichen Nidwalden -, wurde Nidwalden am 9. September 1798 von französischen Truppen heimgesucht. Wahllose Zerstörung wurde angerichtet, und mindestens 400 Menschen verloren das Leben. Nach Napoleons Ende im Jahr 1814 wurden viele der Änderungen rückgängig gemacht. Erst im Jahre 1877 führte Nidwalden eine neue Verfassung ein. Die Landsgemeinde wurde 1997 abgeschafft.

Städte und Orte

1997 Nidwalden umfasst elf Gemeinden: Beckenried, Buochs, Dallenwil, Emmetten, Ennetbürgen, Ennetmoos, Hergiswil, Oberdorf, Stans, Stansstad und Wolfenschiessen. Der Hauptort ist Stans.
- Stans 7'319 Einwohner (2002)
- Hergiswil (NW) 5'244 Einwohner (2002)
- Buochs 5'034 Einwohner (2002)
- Stansstad 4'566 Einwohner (2002)
- Ennetbürgen 4'048 Einwohner (2002)
- Oberdorf (NW) 2'960 Einwohner (2002)
- Beckenried 2'893 Einwohner (2002)
- Wolfenschiessen 1'983 Einwohner (2002)
- Ennetmoos 1'931 Einwohner (2002)
- Dallenwil 1'723 Einwohner (2002)
- Emmetten 1'196 Einwohner (2002) siehe auch: Gemeinden des Kantons Nidwalden

Bezirke

Der Kanton Nidwalden kennt keine Einteilung in Bezirke.

Kultur

Die traditionelle Kultur wird in Nidwalden von vielen kleinen Vereinen am Leben gehalten. Es gibt traditionelle Musik, Jodeln, Tanz, Theater und traditionelle Feste. Aber auch moderne Kultur kommt nicht zu kurz. Konzerte oder Galerien sind weitverbreitet.

Weblinks


- [http://www.nw.ch Offizielle Website]
- [http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber00/dkan_nw.htm Offizielle Statistik] Nidwalden ! als:Kanton Nidwalden

Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz ist ein Kanton in der Zentralschweiz. Deutsch: Schwyz []; Französisch: Schwytz oder Schwyz; Italienisch: Svitto; Rätoromanisch: Sviz; Englisch: Schwyz.

Name

Benannt ist der Kanton nach seinem Hauptort Schwyz. Da der Kanton Schwyz der wichtigste der drei Schweizer Urkantone war, wurde sein Name bald auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert. Die ins Mittelhochdeutsche übertragene Form Schweiz (mit dem typisch nicht-alemannischen Diphthong) wurde in der Folge im gesamten deutschen Sprachraum als Bezeichnung des Staates üblich; die einheimische Form (ohne Diphthong) wurde hingegen als Suisse ins Französische übernommen. Noch später diente auch die Flagge des Kantons als Modell für die Flagge der Schweiz.

Geographie

Der Kanton Schwyz liegt in der Zentralschweiz, zwischen Zugersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee. Der Kanton Schwyz grenzt an die Kantone Uri, Glarus, St. Gallen, Zürich, Zug und Luzern. Luzern

Bevölkerung

Sprachen

Die im Kantonsgebiet gesprochenen deutschen Mundarten gehören mit Ausnahme des Bezirks Höfe dem Höchstalemannischen an.

Religionen - Konfessionen

Der Kanton Schwyz ist nach wie vor stark dominant katholisch. Grosse Ausstrahlungskraft hat das Benediktinerkloster Einsiedeln.

Geschichte

Siehe Geschichte des Kantons Schwyz.

Verfassung und Politik

Die gegenwärtige Kantonsverfassung datiert von 1898 (mit zahlreichen Änderungen).

Legislative

Gesetzgebende Behörde ist der Kantonsrat mit 100 Mitgliedern, die vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht fest auf vier Jahre gewählt werden. Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen der Volksabstimmung. Das Volk kann selbst Verfassungs- und Gesetzesänderungen vorschlagen, wenn 2000 Wahlberechtigte einen dahingehenden Vorschlag unterstützen. Zusammensetzung 2004 (in Klammern 2000 und 1996):
- Christlichdemokratische Volkspartei (CVP): 34 (43 - 46)
- Freisinnig-demokratische Partei (FDP): 24 (26 - 29)
- Schweizerische Volkspartei (SVP): 27 (20 - 12)
- Sozialdemokratische Partei (SP): 15 (11 - 11) Bundesversammlung: Der Kanton Schwyz entsendet zwei Vertreter in den Ständerat und vier Vertreter in den Nationalrat.

Exekutive

Vollziehende Behörde ist der Regierungsrat, dessen sieben Mitgliedern direkt vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht fest auf vier Jahre gewählt werden. Den Vorsitz hat der Landammann inne, sein Stellvertreter ist der Landstatthalter. Departemente:
- Departement des Innern
- Volkswirtschaftsdepartement
- Erziehungsdepartement
- Justizdepartement
- Militär- und Polizeidepartement
- Finanzdepartement
- Baudepartement
Gemäss den Wahlen von 2004 stellt die CVP 3, die FDP 2, die SP 1 und die SVP ebenfalls 1 Regierungsrat.

Judikative

Auf kantonaler Ebene gibt es das Kantonsgericht, das Verwaltungsgericht sowie das Kantonale Strafgericht, auf der Ebene der Bezirke die dem Kantonsgericht untergeordneten Bezirksgerichte und auf kommunaler Ebene die Vermittler (in anderen Kantonen Friedensrichter genannt).

Gemeinden und Bezirke

Im Kanton Schwyz sind sowohl die Gemeinden wie, anders als in den meisten anderen Schweizer Kantonen, die Bezirke autonome Selbstverwaltungseinheiten. Während die Gemeinden aber auch einen eigenen, vom Kanton unabhängigen Wirkungskreis haben, erfüllen die Bezirke nur solche Aufgaben, die ihnen das kantonale Recht überträgt. Sowohl Gemeinden wie Bezirken kommt das Besteuerungsrecht zu; sie setzen die Höhe ihrer Steuern selbst fest. Öffentlichrechtlich anerkannt sind überdies die römisch-katholischen und die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Bürgergemeinden gibt es im Kanton Schwyz, im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen, nicht. siehe auch: Gemeinden des Kantons Schwyz

Wirtschaft

Am Volkseinkommen der Schweiz ist der Kanton mit einem Anteil von 1,9% beteiligt, seine Finanzkraft liegt nur einige Prozent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Städte und Orte

Gemeinden des Kantons Schwyz Gemeinden mit über 10'000 Einwohnern:
- Schwyz, 14069 Einwohner (2002)
- Freienbach, 13866 Einwohner (2002)
- Einsiedeln, 12868 Einwohner (2002)
- Küssnacht am Rigi, 11345 Einwohner (2002)
- Arth, 10000 Einwohner (April 2004)

Bezirke

Der Kanton Schwyz unterteilt sich in 6 Bezirke und 30 Gemeinden, wobei die Bezirke Einsiedeln, Küssnacht und Gersau jeweils nur aus der gleichnamigen Gemeinde bestehen. Gersau
- Bezirk Schwyz
  - mit den Gemeinden Schwyz, Arth, Ingenbohl, Muotathal, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Oberiberg, Unteriberg, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Alpthal, Illgau, Riemenstalden,
- Bezirk Einsiedeln mit der Gemeinde Einsiedeln SZ
- Bezirk Gersau mit der Gemeinde Gersau
- Bezirk Höfe
  - mit den Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg
- Bezirk Küssnacht mit der Gemeinde Küssnacht am Rigi
- Bezirk March
  - mit den Gemeinden Lachen, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Schübelbach, Tuggen, Wangen, Reichenburg Siehe auch: Gemeinden des Kantons Schwyz

Weblinks


- [http://www.sz.ch/ Offizielle Website]
- [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/regionen/regionalportraets/schwyz/blank/kennzahlen.html Kennzahlen für Schwyz vom Bundesamt für Statistik]
- [http://www.GoldauerBergsturz.ch/index.html Die Internetseite zum Goldauer Bergsturz von 1806] Schwyz ! als:Kanton Schwyz simple:Schwyz

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